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Jörg Rathjen

    1 janvier 1966
    Findbuch des Bestandes Abt. 49, Schleswig-Holsteinische Regierung auf Gottorf 1834-1851
    Findbuch des Bestandes Abt. 77, dänische Ministerien
    Findbuch des Bestandes Abt. 68, oberste Zoll- und Kommerzbehörden in den Herzogtümern und in Kopenhagen bis 1867
    Findbuch des Bestandes Abt. 8.3, Schleswig-Holstein-Gottorfisches (Großfürstliches) General-Landes- und Ökonomie-Verbesserungsdirektorium zu Kiel 1766-1807
    Findbuch der Bestände Abt. 65.1-65.3
    Findbuch des Bestandes Abt. 11
    • Findbuch des Bestandes Abt. 11

      Regierungskanzlei (Obergericht) zu Glückstadt

      • 1072pages
      • 38 heures de lecture

      Die Kanzlei wurde als oberste Justiz- und Verwaltungsbehörde für den königlichen Anteil von Schleswig und Holstein 1648 in Flensburg errichtet und 1649 nach Glückstadt verlegt. Ihre Zuständigkeit war seit 1713 auf Holstein beschränkt und wurde 1734 auf die Grafschaft Rantzau, 1762 auf die plönischen und 1774 auf die gottorfischen Lande ausgedehnt. Zugleich ersetzte man die Bezeichnung "Glückstädtische Regierung" durch "Holsteinische Landesregierung zu Glückstadt und Holsteinisches Oberkonsistorium". Die vorher formell unterschiedlichen besonderen Gerichte - Justizkanzlei, Oberamtsgericht, Pinnebergisches-, Altonaisches-, Rantzauisches Oberappellationsgericht - wurden 1806 als "Holsteinisches Obergericht" zusammengefasst. Seit 1816 hieß es "Holstein-Lauenburgisches Obergericht". Als 1834 in der mittleren Instanz Justiz und Verwaltung getrennt wurden, ging die Verwaltung an die Schleswig-Holsteinische Regierung auf Gottorf über; das Obergericht bestand als reine Justizbehörde fort. Bei der Trennung von Justiz und Verwaltung im Jahr 1834 wurden die Akten geteilt. Die in Glückstadt verbliebenen Justizakten sind später größtenteils vernichtet worden, die Verwaltungsakten blieben erhalten und bilden den Kern des im Landesarchiv Schleswig-Holstein verwahrten Bestandes.

      Findbuch des Bestandes Abt. 11
    • Die Deutsche Kanzlei, seit 1806 als Schleswig-Holsteinische Kanzlei und ab 1816 als Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei bekannt, entwickelte sich seit dem frühen 16. Jahrhundert und erhielt im 17. Jahrhundert institutionelle Strukturen. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich zunächst auf die königlichen Anteile und ab 1773 auf die gesamten Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie seit 1816 auf das Herzogtum Lauenburg. Von 1667 bis 1773 umfasste sie auch die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Als bedeutendste königliche Behörde für die Herzogtümer mit Sitz in Kopenhagen hatte die Kanzlei umfassende Kompetenzen, insbesondere in der inneren Landesverwaltung, es sei denn, Aufgaben wurden speziellen Behörden wie der Rentekammer übertragen. Zudem war sie bis zur Gründung des Departements für auswärtige Angelegenheiten 1770 für die außenpolitischen Belange des dänischen Königreiches zuständig. Die Überlieferung der Deutschen Kanzlei ist von herausragender Bedeutung für die Forschung zur schleswig-holsteinischen und dänischen Geschichte. Das Kanzleiarchiv ist zwischen dem Reichsarchiv in Kopenhagen und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein aufgeteilt, wobei Kopenhagen vor allem ältere Akten vor 1730 und das Landesarchiv Dokumente ab 1730 verwahrt. Die im Findbuch präsentierte Überlieferung im Landesarchiv gehört zu den bedeutendsten Beständen des 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

      Findbuch der Bestände Abt. 65.1-65.3
    • In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts prägten tief greifende Reformen auf dem Agrarsektor maßgeblich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Zur Umsetzung der agrarreformerischen Maßnahmen in den gottorfischen Anteilen des Herzogtums Holstein errichtete die großfürstlich-gottorfische Regierung am 19. Juni 1766 das General-Landes- und Ökonomie-Verbesserungsdirektorium in Kiel. Mit dem Generaldirektorium verbunden war die Generallandesvisitationskommission. Die Akten des Generaldirektoriums wurden im Juni 1808 an die Landkommission übergeben. Um die Benutzung der für Fragen zur regionalen und lokalen Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, aber auch für die Flurnamenforschung bedeutsamen Überlieferung zu erleichtern, wurde der Bestand 2014 komplett durchgesehen und in die archivische Datenbank aufgenommen. Hierbei wurden die Angaben der alten Findmittel zu Titeln und Laufzeiten sämtlicher Archivalien am Bestand überprüft. Die bewährte Ordnung des Bestandes diente als Grundlage für die Neubearbeitung und erfuhr nur geringfügige Änderungen.

      Findbuch des Bestandes Abt. 8.3, Schleswig-Holstein-Gottorfisches (Großfürstliches) General-Landes- und Ökonomie-Verbesserungsdirektorium zu Kiel 1766-1807
    • Im Verlauf der Zeit waren in Dänemark sowie den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg zahlreiche Behörden mit der Verwaltung von Zoll- und Kommerzangelegenheiten betraut. Dazu gehörten unter anderem die Rentekammer in Kopenhagen (1660 bis 1848), das General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium (ab 1735) und die Westindisch-Guineische Rente- und Generalzollkammer (ab 1760). 1816 fusionierten diese Institutionen zum Generalzollkammer- und Kommerzkollegium. Mit der Einführung der Ministerialverfassung 1848 endete dessen Tätigkeit, und die Zuständigkeit für das Zollwesen ging an das neu gegründete Finanzministerium über. Diese Neustrukturierung betraf zunächst nur das Königreich Dänemark, während in den Herzogtümern eigene Zollbüros unter den Erhebungsbehörden tätig waren. Nach dem Ende der Erhebung 1851 wurden auch in den Herzogtümern Ministerien gegründet, deren Zollkompetenzen 1852 an das Finanzministerium übergingen. 1856 wechselten diese Zuständigkeiten in das neu geschaffene Ministerium für die gemeinschaftlichen inneren Angelegenheiten der Monarchie, bevor sie 1858 wieder an das Finanzministerium zurückgegeben wurden. Dieses verwaltete das Zollwesen durch das 1855 gegründete Generalzolldirektorat. Das vorliegende Findbuch dokumentiert nur einen kleinen Teil der Überlieferung der zuständigen obersten Zoll- und Kommerzbehörden, während der Großteil im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen aufbewahrt wird.

      Findbuch des Bestandes Abt. 68, oberste Zoll- und Kommerzbehörden in den Herzogtümern und in Kopenhagen bis 1867
    • Im Zuge des Übergangs Dänemarks zu einer konstitutionellen Monarchie 1848 wurde die zentrale Verwaltung grundlegend modernisiert. Die zuvor bestehenden Kollegialbehörden, wie die Dänische Kanzlei und die Rentekammer, wurden durch Ministerien ersetzt. Innerhalb eines Jahres entstanden mehrere Ministerien: das Kriegsministerium (März), das Justizministerium (April), das Ministerium für Kirchen- und Unterrichtswesen (April), das Marineministerium (April), das Außenministerium (August), das Innenministerium (Oktober) und das Finanzministerium (November). An der Spitze dieser neuen Zentralbehörden standen Minister, die dem Reichstag verantwortlich waren. Das Landesarchiv enthält nur einen geringen Teil der Archivbestände der dänischen Ministerien, während die Hauptmasse im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen zu finden ist. Im Bestand Abt. 77 sind nur wenige Akten des Justiz-, Innen- und Marineministeriums vorhanden, während der Schwerpunkt auf den Archivalien des Finanzministeriums liegt. Diese betreffen hauptsächlich das Zollwesen in Holstein, Lauenburg und Lübeck, während die Archivalien zu Domänen sowie Forst- und Jagdwesen ausschließlich das Herzogtum Schleswig betreffen.

      Findbuch des Bestandes Abt. 77, dänische Ministerien
    • Seit Mitte des 17. Jahrhunderts bestand mit der Regierungskanzlei in Glückstadt eine Behörde, die unterhalb der Zentralinstanzen im fernen Kopenhagen wesentliche Aufgaben der Verwaltung und Rechtspflege in den königlichen Gebieten der Herzogtümer Schleswig und Holstein wahrnahm. Das Obergericht führte in Verwaltungsangelegenheiten die Aufsicht hauptsächlich in Bereichen des Kirchen-, Schul-, Armen- Polizei-, Ökonomie- und Deichwesens. Als 1834 in den Herzogtümern Justiz und Verwaltung voneinander getrennt wurden, gingen die administrativen Zuständigkeiten des Obergerichts auf die neu gebildete Schleswig-Holsteinische Regierung über. Das Obergericht auf Gottorf fungierte unter der neuen Bezeichnung Schleswigsche Landesdikasterien fortan nur noch als reine Justizbehörde, die dem Oberappellationsgericht in Kiel untergeordnet war. Die im vorliegenden Findbuch präsentierte Überlieferung des Gottorfer Obergerichts gelangte in mehreren Ablieferungen in das Landesarchiv Schleswig-Holstein. Die grundlegende Neubearbeitung des vor allem für die Lokalforschung bedeutsamen Obergerichtsarchivs zielte darauf ab, Abt. 13 A und Abt. 13 B erstmalig in einem modernen, archivischen Ansprüchen genügenden Findbuch zusammenzuführen, um dadurch den Zugang und die Arbeit mit den Archivalien wesentlich zu erleichtern.

      Findbuch des Bestandes Abt. 13 Obergericht zu Gottorf 1713-1834
    • Der Generalsuperintendent hatte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen inne und war Mitglied des Oberkonsistoriums sowie des Landoberkonsistoriums für adlige und klösterliche Gebiete. Die Bezeichnung Generalsuperintendent wurde 1636 eingeführt. Die königlichen und gottorfischen Generalsuperintendenten waren für die jeweiligen Anteile ihrer Landesherren in beiden Herzogtümern zuständig. Die Vereinigung der Distrikte in Schleswig 1720 erweiterte den Aufsichtsbereich des königlichen Generalsuperintendenten auf das gesamte Herzogtum Schleswig. Ab 1784 war das Herzogtum Holstein ebenfalls unter dem königlichen Generalsuperintendenten vereint. 1834 wurde das Amt in zwei Zuständigkeitsbereiche für Schleswig und Holstein aufgeteilt. Mit der Einführung der Kirchenverfassung von 1922 wurde das Amt abgeschafft und durch den Landesbischof ersetzt. Diese Neuverzeichnung der Bestände der Archive der Generalsuperintendenturen aus dem Jahr 2011 umfasst eine Überprüfung der Titel und Laufzeiten sämtlicher Archivalien. Umfassende und schwer verständliche Aktentitel wurden durch kürzere, modernere Bezeichnungen ersetzt, während gängige Suchbegriffe beibehalten wurden. Umfangreiche Akten wurden geteilt und neu nummeriert. Eine Konkordanz am Ende des Findbuchs zeigt die neuen Signaturen der alten Nummern. Ein Orts-, Sach- und Personenregister schließt das Findbuch ab. Klassifikationsbegriffe wurden in der Regel nicht aufgenommen

      Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19: Generalsuperintendent für Schleswig und Generalsuperintendent für Holstein
    • Das Augustenburger Herzoghaus entstand im 17. Jahrhundert als Nebenlinie des Fürstenhauses Schleswig-Holstein-Sonderburg. Es erlosch 1931 in männlicher Linie. Der Bestand Abt. 22 umfasst das herzoglich-augustenburgische Hausarchiv (Primkenauer Archiv) sowie das Archiv des auf Gut Noer wohnenden Familienzweiges des Herzoghauses. Die Laufzeit des Bestandes erstreckt sich vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, wobei der Schwerpunkt jedoch auf dem 19. Jahrhundert liegt. Besonders hinzuweisen ist auf den für die politische Geschichte Schleswig-Holsteins außerordentlich bedeutsamen Bestand an Archivalien aus der Zeit der schleswig-holsteinischen Erhebung, insbesondere zu auswärtigen und militärischen Angelegenheiten. Außerdem befindet sich in Abt. 22 auch das Archiv der Herzoglich Schleswig-Holsteinischen Landesregierung (1863-1866). Ein gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs.

      Findbuch des Bestandes Abt. 22, Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg
    • Nach der schleswig-holsteinischen Erhebung stellten die europäischen Mächte 1851/1852 den dänischen Gesamtstaat mit den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg wieder her. Dänemark verzichtete auf einen Anschluss Schleswigs, entwarf jedoch 1863 eine neue Verfassung, die eine Anbindung Schleswigs an Dänemark und eine Trennung von Holstein vorsah. Der Deutsche Bund sah dies als Verstoß gegen internationale Abmachungen. Als König Christian IX. die Verfassung unterzeichnete, besetzten Bundeskontingente die von dänischen Truppen geräumten Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Bis zur Errichtung der preußischen Regierung zu Schleswig 1868 wurden beide Landesteile von preußischen und österreichischen Übergangsbehörden verwaltet. Der provisorische Charakter dieser Verwaltungen zeigt sich in der komplexen Bestandsbildung. 2007 wurden die Bestände der preußischen und österreichischen Verwaltung neu verzeichnet, was auch eine Bestandsbereinigung nach sich zog. Die Signaturen der Abteilungen blieben erhalten; nur solche mit Buchstabenzusatz erhielten neue Nummern, die in einer Konkordanz dokumentiert sind. Ein gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister schließt das Findbuch ab. Für die Themen- oder Sachbegriffssuche sollte zunächst die sachsystematische Gliederung und ergänzend das Register genutzt werden.

      Findbuch der Bestände Abt. 57 bis Abt. 62, Preußisch-österreichische Übergangsbehörden 1863 - 1868