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Findbuch der Bestände Abt. 65.1-65.3

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Die Deutsche Kanzlei, seit 1806 als Schleswig-Holsteinische Kanzlei und ab 1816 als Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei bekannt, entwickelte sich seit dem frühen 16. Jahrhundert und erhielt im 17. Jahrhundert institutionelle Strukturen. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich zunächst auf die königlichen Anteile und ab 1773 auf die gesamten Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie seit 1816 auf das Herzogtum Lauenburg. Von 1667 bis 1773 umfasste sie auch die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Als bedeutendste königliche Behörde für die Herzogtümer mit Sitz in Kopenhagen hatte die Kanzlei umfassende Kompetenzen, insbesondere in der inneren Landesverwaltung, es sei denn, Aufgaben wurden speziellen Behörden wie der Rentekammer übertragen. Zudem war sie bis zur Gründung des Departements für auswärtige Angelegenheiten 1770 für die außenpolitischen Belange des dänischen Königreiches zuständig. Die Überlieferung der Deutschen Kanzlei ist von herausragender Bedeutung für die Forschung zur schleswig-holsteinischen und dänischen Geschichte. Das Kanzleiarchiv ist zwischen dem Reichsarchiv in Kopenhagen und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein aufgeteilt, wobei Kopenhagen vor allem ältere Akten vor 1730 und das Landesarchiv Dokumente ab 1730 verwahrt. Die im Findbuch präsentierte Überlieferung im Landesarchiv gehört zu den bedeutendsten Beständen des 16. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

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Findbuch der Bestände Abt. 65.1-65.3, Jörg Rathjen

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2019
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