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Im Verlauf der Zeit waren in Dänemark sowie den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg zahlreiche Behörden mit der Verwaltung von Zoll- und Kommerzangelegenheiten betraut. Dazu gehörten unter anderem die Rentekammer in Kopenhagen (1660 bis 1848), das General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium (ab 1735) und die Westindisch-Guineische Rente- und Generalzollkammer (ab 1760). 1816 fusionierten diese Institutionen zum Generalzollkammer- und Kommerzkollegium. Mit der Einführung der Ministerialverfassung 1848 endete dessen Tätigkeit, und die Zuständigkeit für das Zollwesen ging an das neu gegründete Finanzministerium über. Diese Neustrukturierung betraf zunächst nur das Königreich Dänemark, während in den Herzogtümern eigene Zollbüros unter den Erhebungsbehörden tätig waren. Nach dem Ende der Erhebung 1851 wurden auch in den Herzogtümern Ministerien gegründet, deren Zollkompetenzen 1852 an das Finanzministerium übergingen. 1856 wechselten diese Zuständigkeiten in das neu geschaffene Ministerium für die gemeinschaftlichen inneren Angelegenheiten der Monarchie, bevor sie 1858 wieder an das Finanzministerium zurückgegeben wurden. Dieses verwaltete das Zollwesen durch das 1855 gegründete Generalzolldirektorat. Das vorliegende Findbuch dokumentiert nur einen kleinen Teil der Überlieferung der zuständigen obersten Zoll- und Kommerzbehörden, während der Großteil im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen aufbewahrt wird.
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Findbuch des Bestandes Abt. 68, oberste Zoll- und Kommerzbehörden in den Herzogtümern und in Kopenhagen bis 1867, Jörg Rathjen
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