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Hans-Peter Unruh

    1 janvier 1965
    Zur Dogmatik der grundrechtlichen Schutzpflichten
    Die Zulässigkeit landesrechtlicher Andienungspflichten für Sonderabfälle
    Sokrates und die Pflicht zum Rechtsgehorsam
    Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes
    Reformation - Staat - Religion
    Kant und der Weltföderalismus.
    • Kant und der Weltföderalismus.

      Zur Grundlegung und Aktualität von Kants global-politischer Philosophie.

      • 125pages
      • 5 heures de lecture

      Das Paradigma des souveranen Nationalstaats gerat im 21. Jahrhundert im Zeichen der Globalisierung zunehmend unter Druck, weil er seine Kernaufgaben nicht mehr hinreichend erfullen kann. Als Alternative wird in der global-politischen Philosophie u.a. der Weltstaat genannt. In Analogie zur horizontalen Gewaltenteilung im demokratischen Verfassungsstaat, wird auch fur den Weltstaat ein foderales System vorgeschlagen - der Weltfoderalismus. Peter Unruh legt den Beitrag frei, den die global-politische Philosophie Kants fur das Theorem des Weltfoderalismus leisten kann. Ausgehend von der Schrift Zum ewigen Frieden, der Rechtslehre und den kleineren politischen Schriften Kants werden die einschlagigen Argumente identifiziert, erlautert und bewertet. Die als widerspruchlich analysierte Argumentation Kants, die um die Begriffe des Volkerbundes und des Volkerstaates kreist, wird aufgelost zugunsten des Kantischen Postulats einer politischen Evolution hin zum Weltfoderalismus. Den Abschluss bilden ein Blick auf die Aktualitat des Kantischen Weltfoderalismus in der global-politischen Philosophie und der politischen Realitat der Gegenwart.

      Kant und der Weltföderalismus.
    • Reformation - Staat - Religion

      Zur Grundlegung und Aktualität der reformatorischen Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem

      Das Verhältnis von Staat und Religion gehört zu den grundlegenden Themen der Staats- und Verfassungstheorie. Peter Unruh analysiert die grundlegende Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem bei den maßgeblichen Reformatoren (Luther, Melanchthon, Zwingli und Calvin), die Fortwirkung dieser Zwei-Reiche/Zwei-Regimenten-Lehre seit den Friedensregelungen von 1555 und 1648 bis zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments im Jahre 1918 sowie die Bedeutung dieser Unterscheidung für das Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes und die aktuelle Staats- und Verfassungstheorie. Neben die ideengeschichtliche und verfassungshistorische Rekonstruktion tritt die Erkenntnis, dass die reformatorische Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem für die Verhältnisbestimmung von Staat und Religion von aktueller und nachhaltiger Bedeutung ist.

      Reformation - Staat - Religion
    • Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes

      Eine verfassungstheoretische Rekonstruktion

      Die Untersuchung bietet einen Lösungsvorschlag für das häufig beklagte Problem der Staatsrechtslehre, indem sie den Verfassungsbegriff des Grundgesetzes als evolutionäre Kategorie beschreibt, deren Wurzeln bis zur Amerikanischen und Französischen Revolution zurückreichen. Der Autor zeigt, dass der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes mit einer Reihe von Begriffselementen adäquat umschrieben werden kann. Die ideengeschichtliche und verfassungstheoretische Grundlage dieses Begriffs ist die Vorstellung von menschlicher Autonomie. Aus dem Gedanken der Selbstbestimmung der Freien und Gleichen leiten sich die einzelnen Verfassungsbegriffselemente ab, die sich heuristisch in zwei funktionell differenzierte Gruppen unterteilen lassen: Strukturelemente, die den Geltungsgrund, die Geltungsweise und die Form der Verfassung betreffen, sowie materielle Begriffselemente, die konkrete inhaltliche Festsetzungen enthalten. Im Vordergrund stehen neben verfassungstheoretischen und methodologischen Fragen die Geschichte des Verfassungsbegriffs und die daraus abgeleiteten Folgerungen für die aktuelle Verfassungsdogmatik.

      Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes
    • Im Vergleich mit anderen rechtsphilosophischen Schriften Platons – etwa der Politeia – hat der Dialog „Kriton“ in Kontinentaleuropa bisher wenig Beachtung gefunden. Anders als im anglo-amerikanischen Wissenschaftsraum fanden sich bisher nur vereinzelte Stellungnahmen in Gesamtdarstellungen zu Platons Philosophie. Die Monographie folgt den Ereignissen und Gedankengängen der Dialogpartner und rekonstruiert erstmals umfassend den rechtsphilosophischen Gehalt der Schrift, das heißt die zugunsten der Pflicht zum Rechtsgehorsam vorgebrachten Argumente. Diese Rekonstruktion führt zu der Erkenntnis, daß Platon im „Kriton“ eine konsistente und mit seinen anderen (Früh-) Schriften kompatible Begründung für die Pflicht zum Rechtsgehorsam geliefert hat, die im Kern auch heute noch bedenkenswert ist. Die Analyse ist daher nicht nur für eine vollständige Erfassung der gewichtigen Rechtsphilosophie Platons, sondern auch für die gegenwärtige Diskussion um die Gehorsamspflicht von Nutzen.

      Sokrates und die Pflicht zum Rechtsgehorsam
    • Die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten ist seit Jahren ein zentrales Thema in der verfassungsrechtlichen Diskussion. Besonders die Abtreibungsurteile des Bundesverfassungsgerichts haben dieser Lehre zu einer herausragenden Stellung verholfen. Auch in weniger prominenten Kontexten gewinnen grundrechtliche Schutzpflichten zunehmend an Bedeutung. Zunächst zögerlich in der Literatur aufgenommen, ist ihre Anerkennung mittlerweile gewachsen. Dennoch bleiben viele Aspekte umstritten, insbesondere die dogmatische Herleitung, der Anspruchscharakter und die Reichweite dieser Schutzpflichten. Die Entwicklung dieser Lehre ist noch nicht abgeschlossen. Im zweiten Abtreibungsurteil vom 28.5.1993 griff das Bundesverfassungsgericht auf das in der Literatur vorgeschlagene Untermaßverbot zurück, um den Umfang grundrechtlicher Schutzpflichten zu bestimmen. Dieser Aspekt fand bisher nur begrenzte Beachtung und erfordert eine tiefere dogmatische Analyse. Die vorliegende Untersuchung zielt darauf ab, die Diskussion um die grundrechtlichen Schutzpflichten zu systematisieren und konsistente Lösungen für die umstrittenen Themenbereiche anzubieten. Der Schlüssel zu diesen Lösungen liegt in prinzipientheoretischen Überlegungen, die eine nahtlose Einordnung der Schutzpflichten in die Grundrechtsdogmatik ermöglichen. In diesem Kontext verliert auch das Untermaßverbot seine dogmatische Relevanz.

      Zur Dogmatik der grundrechtlichen Schutzpflichten
    • - Martin Luther und der Staat - In dem Jahr 2017, dem sog. Reformationsjahr, haben wir uns für die alljährliche Vorlesung zum Gedächtnis an Lorenz von Stein etwas Besonderes ausgedacht. Es soll dem Reformator selbst die - umgedrehte - Gretchenfrage gestellt werden: "Nun sag, wie hast du's mit dem Staat?" Und wer könnte die Beantwortung dieser Frage besser leisten, als Präsident des Landeskrichenamt der Nordkirche?

      Martin Luther und der Staat
    • Die Herrschaft der Vernunft

      Zur Staatsphilosophie Immanuel Kants

      • 388pages
      • 14 heures de lecture

      Die herausragende Bedeutung der Philosophie Kants für die philosophische bzw. rechtsphilosophische Diskussion der Gegenwart ist ungebrochen. Lange fehlte es jedoch an einer Untersuchung, die sich ausschließlich, umfassend und systematisch mit der Kantischen Staatsphilosophie auseinandersetzt. Mit der nunmehr in zweiter Auflage vorliegenden Monografie von Peter Unruh wird diese Lücke geschlossen. Das Ergebnis belegt, dass Kant kein Apologet der zeitgenössischen preußischen Monarchie war, sondern eine wegweisende Theorie des Rechtsstaates entwickelt hat, die er in einer Realen Republik verwirklicht sehen wollte. Die zweite Auflage wurde vollständig überarbeitet und u. a. um Ausführungen zu den Grundrechten und zum Religionsverfassungsrecht bei Kant ergänzt. Zudem konnten die maßgeblichen Beiträge zum Thema aus den zurückliegenden beiden Jahrzehnten berücksichtigt werden, sodass sich die Arbeit auf dem neuesten Stand der Kant-Forschung befindet. Auch die zweite Auflage wendet sich an Juristen, Philosophen und Politologen, die sich mit diesem wichtigen und zugleich höchst aktuellen Aspekt der Kantischen Philosophie befassen möchten.

      Die Herrschaft der Vernunft
    • Religionsverfassungsrecht

      • 356pages
      • 13 heures de lecture

      Das Religionsverfassungsrecht des Grundgesetzes, das lange unangefochten unter der Bezeichnung „Staatskirchenrecht“ firmierte, ist nach Jahrzehnten der ruhigen Entwicklung aus seiner dogmatischen Nische herausgetreten und in den Fokus der Fachöffentlichkeit geraten. Die vorliegende Darstellung beruht auf einer konsequent grundrechtszentrierten Sichtweise, d. h. das Grundrecht der Religionsfreiheit bildet den Stamm der diversen Verästelungen des Religionsverfassungsrechts. Sie erhebt grundsätzlich den Anspruch einer umfassenden, systematischen und wissenschaftlichen Erörterung der Materie unter besonderer Berücksichtigung didaktischer Gesichtspunkte.

      Religionsverfassungsrecht
    • Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz

      Ein verfassungstheoretischer Vergleich.

      Die verfassungstheoretischen Positionen der Weimarer Staatsrechtslehre sind weiterhin von Bedeutung und prägen die Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz. Besonders die Theorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller haben bis heute Einfluss. Dies wirft die Frage auf, ob ihre Entwürfe als nützliche Deutungsmuster für das Verständnis des Grundgesetzes dienen können. Eine Antwort wird durch einen verfassungstheoretischen Vergleich gesucht. Die Einleitung thematisiert die Relevanz der Verfassungstheorie im Globalisierungszeitalter und die Verbindungen zwischen der Weimarer und der aktuellen Staatsrechtslehre. Der erste Hauptteil bietet einen Überblick über die Verfassungstheorie des Grundgesetzes, beginnend mit der Autonomie als zentralem Wert, verankert in Art. 1 Abs. 1 GG. Auf diesem Fundament basieren zwei Säulen: die Strukturelemente des Verfassungsbegriffs und die materialen Elemente. Die Strukturelemente umfassen Aspekte wie Volkssouveränität und Normativität der Verfassung, während die materialen Elemente repräsentative Demokratie und Grundrechte umfassen. Der Vergleich mit den Theorien der genannten Autoren zeigt, dass keiner der Entwürfe eine vollständige Rekonstruktion der Verfassungstheorie des Grundgesetzes ermöglicht, jedoch variieren die Abweichungen hinsichtlich der einzelnen Elemente. Die Studie fördert ein Bewusstsein darüber, was es bedeutet, sich auf diese „Klassiker der Verfassungstheo

      Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz