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Die schon seit vielen Jahren virulente Frage, wie weit die Kontrolle des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gehen darf, ist heute aktuell wie noch nie zuvor. Das vorliegende Buch beleuchtet die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechts als auch aus jenem des Arbeitsrechts. Eine zentrale Stellung bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bzw. technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer nimmt gem. § 96 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsrat ein. Die Zustimmung des Belegschaftsorgans zur einer solchen Maßnahme erfolgt in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Kontrolle von Betriebsmitteln, Rechnern und der Nutzung neuer Medien (E-Mail, Internetnutzung) ist ebenso ein Schwerpunkt gewidmet wie Judikatur und Lehrmeinungen zu Telefonanlagen. mit Beiträgen von Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn
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Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien, Reinhard Resch, Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn
- Langue
- Année de publication
- 2005
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- (souple),
- État du livre
- Bon
- Prix
- 25,49 €
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- Titre
- Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien
- Langue
- Allemand
- Éditeur
- ÖGB-Verl.
- Publié
- 2005
- Format
- souple
- Pages
- 117
- ISBN10
- 3703510870
- ISBN13
- 9783703510878
- Séries
- Mots clés
- Nonfiction, Sciences sociales, Commerce, Affaires & Gestion, Thématique juridique, Droit, Surveillance
- Description
- Die schon seit vielen Jahren virulente Frage, wie weit die Kontrolle des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gehen darf, ist heute aktuell wie noch nie zuvor. Das vorliegende Buch beleuchtet die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechts als auch aus jenem des Arbeitsrechts. Eine zentrale Stellung bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bzw. technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer nimmt gem. § 96 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsrat ein. Die Zustimmung des Belegschaftsorgans zur einer solchen Maßnahme erfolgt in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Kontrolle von Betriebsmitteln, Rechnern und der Nutzung neuer Medien (E-Mail, Internetnutzung) ist ebenso ein Schwerpunkt gewidmet wie Judikatur und Lehrmeinungen zu Telefonanlagen. mit Beiträgen von Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn


