Bookbot

Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien

En savoir plus sur le livre

Die schon seit vielen Jahren virulente Frage, wie weit die Kontrolle des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gehen darf, ist heute aktuell wie noch nie zuvor. Das vorliegende Buch beleuchtet die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechts als auch aus jenem des Arbeitsrechts. Eine zentrale Stellung bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bzw. technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer nimmt gem. § 96 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsrat ein. Die Zustimmung des Belegschaftsorgans zur einer solchen Maßnahme erfolgt in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Kontrolle von Betriebsmitteln, Rechnern und der Nutzung neuer Medien (E-Mail, Internetnutzung) ist ebenso ein Schwerpunkt gewidmet wie Judikatur und Lehrmeinungen zu Telefonanlagen. mit Beiträgen von Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn

Achat du livre

Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien, Reinhard Resch, Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn

Langue
Année de publication
2005
product-detail.submit-box.info.binding
(souple),
État du livre
Bon
Prix
25,49 €

Modes de paiement

Personne n'a encore évalué .Évaluer

Titre
Schriften zum Arbeitsrecht und Sozialrecht: Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien
Langue
Allemand
Éditeur
ÖGB-Verl.
Publié
2005
Format
souple
Pages
117
ISBN10
3703510870
ISBN13
9783703510878
Séries
Description
Die schon seit vielen Jahren virulente Frage, wie weit die Kontrolle des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gehen darf, ist heute aktuell wie noch nie zuvor. Das vorliegende Buch beleuchtet die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechts als auch aus jenem des Arbeitsrechts. Eine zentrale Stellung bei der Einführung von Kontrollmaßnahmen bzw. technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer nimmt gem. § 96 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsrat ein. Die Zustimmung des Belegschaftsorgans zur einer solchen Maßnahme erfolgt in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Kontrolle von Betriebsmitteln, Rechnern und der Nutzung neuer Medien (E-Mail, Internetnutzung) ist ebenso ein Schwerpunkt gewidmet wie Judikatur und Lehrmeinungen zu Telefonanlagen. mit Beiträgen von Wolfgang Brodil, Doris Hattenberger, Johanna H. Naderhirn