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Beiträge zur Neueren Geschichte Österreichs - 21: Historische Betrachtung der sozialmedizinischen Einrichtungen in Wien vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der Ersten Republik

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Am Beginn des 20. Jahrhunderts, geteilt in fast zwei Jahrzehnte Habsburgerreich und zwei Jahrzehnte der jungen Ersten Republik, war im sozialmedizinischen Bereich in Wien ein bedeutender und vielgestaltiger Aufbruch zu beobachten. Bewusstseinsbildung für die Zusammenhänge von Armut, Not, Hunger und dem Entstehen von Krankheiten ermöglichten die Schaffung verschiedenartiger sozialmedizinischer Einrichtungen. Die Aufarbeitung dieser Thematik führte zur Anerkennung der Sozialmedizin als eigenständigem Fachgebiet. Die individuelle Wohltätigkeit in ihren vielfältigen Spielarten und das private Mäzenatentum waren nach dem Ende des Ersten Weltkrieges als Folge von Not, Verarmung und der veränderten sozialpolitischen Situation kaum mehr möglich. An deren Stelle traten städtische und staatliche Fürsorgeeinrichtungen.

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Beiträge zur Neueren Geschichte Österreichs - 21: Historische Betrachtung der sozialmedizinischen Einrichtungen in Wien vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der Ersten Republik, Louis Obrowsky, Bertrand Michael Buchmann

Langue
Année de publication
2005,
État du livre
Très bon
Prix
65,84 €

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Titre
Beiträge zur Neueren Geschichte Österreichs - 21: Historische Betrachtung der sozialmedizinischen Einrichtungen in Wien vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der Ersten Republik
Éditeur
Peter Lang
Publié
2005
Pages
234
ISBN10
3631541228
ISBN13
9783631541227
Séries
Description
Am Beginn des 20. Jahrhunderts, geteilt in fast zwei Jahrzehnte Habsburgerreich und zwei Jahrzehnte der jungen Ersten Republik, war im sozialmedizinischen Bereich in Wien ein bedeutender und vielgestaltiger Aufbruch zu beobachten. Bewusstseinsbildung für die Zusammenhänge von Armut, Not, Hunger und dem Entstehen von Krankheiten ermöglichten die Schaffung verschiedenartiger sozialmedizinischer Einrichtungen. Die Aufarbeitung dieser Thematik führte zur Anerkennung der Sozialmedizin als eigenständigem Fachgebiet. Die individuelle Wohltätigkeit in ihren vielfältigen Spielarten und das private Mäzenatentum waren nach dem Ende des Ersten Weltkrieges als Folge von Not, Verarmung und der veränderten sozialpolitischen Situation kaum mehr möglich. An deren Stelle traten städtische und staatliche Fürsorgeeinrichtungen.