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Heinz Bartas Graeca-Projekt untersucht die Bedeutung der antiken griechischen und orientalischen Rechtsentwicklung für Europa. Entgegen der verbreiteten Ansicht, dass das europäische Recht aus Rom stammt und Griechenland nur in anderen Bereichen Einfluss hatte, zeigt die Analyse, dass griechisches und orientalisches Rechtsdenken für Rom von größerer Bedeutung war als bisher angenommen. Wichtige Rechtsentwicklungen, einschließlich der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen wie Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, Gesetzgebung und Rechtsphilosophie, stammen von den Hellenen und den Völkern des Alten Orients. Konzepte wie das Gesetz als gesellschaftliches Steuerungsmittel, Kodifikation, die Publikation von Gesetzen sowie Grundregeln der Rechtsanwendung und -fortbildung wurden ebenfalls von diesen Kulturen entwickelt. Band II behandelt Themen wie die Entstehung der Verschuldenshaftung und des Rechtssubjekts, das Verständnis des griechischen Vertrages, die Entwicklung des gesetzlichen Erbrechts und des Testaments, die Rechtsfigur der Epieikeia (‚aequitas‘, ‚equity‘, ‚Billigkeit‘), die Hybrisklage als Grundlage des europäischen Persönlichkeitsschutzes, sowie Solons Konzept der ‚Eunomia‘ und die Genese von Individualeigentum und Totenkultstiftungen.
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"Graeca non leguntur?", Heinz Barta
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