Heinz Barta Livres






Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
- 900pages
- 32 heures de lecture
Die Widmung einer Festschrift entspricht einer bewährten akademischen Tradition. Auf diesem Wege soll Herrn O. Univ.-Prof. Dr. Binder die Anerkennung und Wertschätzung seiner Mitarbeiter und Kollegen zum Ausdruck gebracht werden. Für eine Beteiligung an der Festschrift „Martin Binder“ konnten über 50 namhafte Autoren aus Österreich und sogar über die Grenzen hinaus gewonnen werden. Die Themenbereiche, die in der Festschrift behandelt werden, betreffen aktuellste Entwicklungen des Arbeits-, Sozial- und Zivilrechtes. Des Weiteren wurden auch einige Beiträge zum Gesellschafts- und Europarecht verfasst. Diese ein großes Themenfeld umfassende Beiträge gewähren dem Leser einen Eindruck, in welch weitem Spektrum Prof. Binder beschäftigt bzw. engagiert war und ist.
Der zweite Band der Reihe „Recht und Kultur“ behandelt aktuelle, gegenwärtig in ganz Europa und darüber hinaus diskustierte Fragen, nämlich „ob“ und „wie“ Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden können; der erste Band hatte sich der antiken Rechtsgeschichte zugewandt. - Interdisziplinarität wird erneut ernst genommen: Die gegebenen Antworten und Vorschläge stammen nicht nur aus der österreichischen und deutschen Jurisprudenz - auch Philosophie, Theologie, Medizin und Ethik sowie der politische Bereich kommen zu Wort. - Inhaltlich wird das rechtspolitische Spannungsverhältnis zwischen erstrebenswerter Selbstbestimmung und der Gefahr eines neuen politischen Paternalismus eingehend thematisiert.
Heinz Bartas Graeca-Projekt untersucht die Bedeutung der antiken griechischen und orientalischen Rechtsentwicklung für Europa. Entgegen der verbreiteten Ansicht, dass das europäische Recht aus Rom stammt und Griechenland nur in anderen Bereichen Einfluss hatte, zeigt die Analyse, dass griechisches und orientalisches Rechtsdenken für Rom von größerer Bedeutung war als bisher angenommen. Wichtige Rechtsentwicklungen, einschließlich der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen wie Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, Gesetzgebung und Rechtsphilosophie, stammen von den Hellenen und den Völkern des Alten Orients. Konzepte wie das Gesetz als gesellschaftliches Steuerungsmittel, Kodifikation, die Publikation von Gesetzen sowie Grundregeln der Rechtsanwendung und -fortbildung wurden ebenfalls von diesen Kulturen entwickelt. Band II behandelt Themen wie die Entstehung der Verschuldenshaftung und des Rechtssubjekts, das Verständnis des griechischen Vertrages, die Entwicklung des gesetzlichen Erbrechts und des Testaments, die Rechtsfigur der Epieikeia (‚aequitas‘, ‚equity‘, ‚Billigkeit‘), die Hybrisklage als Grundlage des europäischen Persönlichkeitsschutzes, sowie Solons Konzept der ‚Eunomia‘ und die Genese von Individualeigentum und Totenkultstiftungen.
Die vier Bände resultieren aus jahrelanger Auseinandersetzung mit den antiken Griechen und ihrem rechtshistorischen Kontext. Sie hinterfragen die weit verbreitete Annahme, dass die rechtlichen Wurzeln Europas ausschließlich in der römischen Antike liegen, ein Eindruck, der auch von der Wissenschaft vermittelt wird. Heinz Barta zeigt, dass viele als römisch geltende Elemente tatsächlich aus dem antiken Griechenland oder sogar dem Alten Orient stammen. Band I bietet eine allgemeine Einführung und historische Perspektiven. Band II behandelt Drakon und Solon als zentrale Gesetzgeber und Rechtsdenker. Band III beleuchtet den kulturellen Gesamtkontext und die für das griechische Rechtsdenken wichtigen Bereiche der Dichtung (Aischylos und Euripides) sowie der Geschichtsschreibung (Thukydides) und die frühe juristische Professionalisierung in Griechenland. Band IV widmet sich den Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast, untersucht Fragen zu Recht, Religion und Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften und wagt einen Ausblick auf Gegenwart und Zukunft. Das Werk strebt Interdisziplinarität an und will Brücken zu Alten Geschichte, Altorientalistik, Ägyptologie, Archäologie, Altphilologie, Religionswissenschaft sowie Rechtsphilosophie, -soziologie und -anthropologie schlagen.
"Graeca non leguntur?"
Zu den Ursprüngen des europäischen Rechts im antiken Griechenland. Band 1
Die vier Bände von ‚Graeca non leguntur’? sind das Ergebnis langjähriger Forschung über die Griechen und deren rechtshistorisches Umfeld. Es geht um die bedeutende Frage, ob die weit verbreitete Meinung zutrifft, dass die rechtlichen Grundlagen Europas ausschließlich als Leistungen Roms anzusehen sind. – Dieser Eindruck wird irrigerweise auch von Wissenschaftlern erweckt. Denn es lässt sich nachweisen, dass manches, was bislang als römisch galt, aus dem antiken Griechenland stammt. Auch verbirgt sich hinter der griechischen Herkunft häufig der Alte Orient. In zehn Kapiteln wird das Entstehen der europäischen Rechtswissenschaft im antiken Griechenland behandelt: Band I (Einleitung + Kapitel I: Historische Perspektiven); Band II (Drakon und Solon als Gesetzgeber und Rechtsdenker); Band III geht auf die vernetzte griechische Gesamtkultur ein und behandelt die für das griechische Rechtsdenken wichtigen Gebiete der Dichtung (Aischylos und Euripides) und Geschichtsschreibung (Thukydides), wozu die frühe juristische Professionalisierung kommt; Band IV befasst sich mit den für die Rechtsentwicklung bedeutenden Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast. Kapitel IX geht auf Recht, Religion und Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften ein. Kapitel X wagt einen Ausblick auf Gegenwart und Zukunft. Kapitel XI fasst zusammen. Abonnentenpreis: Ca. € 48,- (D) / sFr 83,-
Recht auf Gesundheit
- 219pages
- 8 heures de lecture
Die in öffentlicher Diskussion stehenden komplexen Fragen in Verbindung mit medizinischer Forschung und Behandlung erfordern eine Besinnung auf ethische, religiöse und philosophische Grundwerte. Der vorliegende Band der Schriftenreihe Colloquium widmet sich mit dem Thema „Recht auf Gesundheit“ grundlegenden medizinrechtlichen Fragestellungen.