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Die Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit bestehender partieller Gesichtsverhüllungsverbote in Deutschland und die Möglichkeit eines generellen Verbots, basierend auf den Urteilen des EGMR. Sie analysiert, ob ein generelles Verbot verfassungskonform wäre, indem sie das Prinzip des »vivre ensemble« heranzieht. Das Ergebnis zeigt, dass ein solches Verbot den Schutz eines gesellschaftlichen Umfelds offener Kommunikation unterstützen kann, was als Voraussetzung aus dem Demokratieprinzip abgeleitet wird. Der Ausgangspunkt sind die Urteile des EGMR zu den generellen Verboten in Belgien und Frankreich. Die Arbeit zielt darauf ab, die Vereinbarkeit der bestehenden partiellen Verbote und eines möglichen generellen Verbots mit der Religionsfreiheit zu klären. Nach der Feststellung, dass das Tragen von Burka und Nikab unter den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt, wird die Verfassungsmäßigkeit der partiellen Verbote unter Berücksichtigung verfassungsimmanenter Schranken analysiert. Zudem wird die Verfassungsmöglichkeit eines generellen Verbots für Deutschland geprüft, gestützt auf ein dem französischen Prinzip ähnliches Konzept. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass ein generelles Verbot auf dem Schutz eines offenen gesellschaftlichen Umfelds basieren kann, das für die Demokratie essenziell ist.
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Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit., Eva Reuters
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