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Die Studienarbeit untersucht die rechtlichen Aspekte der Diskriminierung im Bereich der Privatversicherung, insbesondere im Hinblick auf geschlechtsspezifische Tarifierung. Der Wettbewerb zwingt Versicherer zur Bildung unterschiedlicher Risikoklassen, was die Berücksichtigung des Geschlechts einschließt. Angesichts des Grundrechts auf Gleichbehandlung hat die EU eine Richtlinie erlassen, die Geschlecht als Tarifierungsmerkmal verbietet und Unisex-Tarife fördert. In Deutschland wurde das Altersvorsorge-Verträge-Zertifizierungsgesetz angepasst, sodass ab 2006 nur geschlechtsunabhängig berechnete Verträge staatlich gefördert werden.
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Unisex-Tarife in der Rentenversicherung - Gleich- oder Ungleichbehandlung?, Martin Hammer
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- 2007
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