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Telefonwerbung und UWG

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Ohne Neukundenakquise und Bestandskundenpflege können Sie als Versicherungs- und Finanzvermittler nicht existieren. Dabei spielt das persönliche Gespräch am Telefon eine entscheidende Rolle. Zum einen sind es die Kosten, die dazu zwingen, zum Telefon zu greifen. Zum anderen haben Sie als Vermittler die Chance, unmittelbar auf Kunden einzuwirken oder diese im Gespräch weit besser einzuschätzen als bei einer schriftlichen Korrespondenz. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, Telefonanrufe zu Werbezwecken zu tätigen, noch weiter eingeschränkt. Am 4. August 2009 trat das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ in Kraft. Die Fachautoren und Rechtsanwälte Jürgen Evers und Britta Oberst geben Ihnen in unserer Broschüre „Telefonwerbung und UWG“ hilfreiche Tipps für Ihren Geschäftsalltag und sagen Ihnen für den Bereich der Telefonwerbung „Was erlaubt und was verboten ist“. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Inhalte der Broschüre: Gesetzliche Grundlagen Darstellung der neuen Rechtslage Wer ist Verbraucher, wer sonstiger Marktteilnehmer? Unter Geltung der alten Rechtslage entwickelte Grundsätze Was fällt heute unter die „unlautere“ Telefonwerbung? Verschiedene Lösungsmöglichkeiten Rechtsfolgen für Versicherer, Vertreter und Makler Checkliste: Einwilligungsklausel Anhang: Auszüge relevanter Rechtsgrundlagen

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Telefonwerbung und UWG, Jürgen Evers

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2009
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