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Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung

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Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.

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Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung, Wilfried Ahrens

Langue
Année de publication
2008
Reliure
(souple)
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Langue
Allemand
Éditeur
Beck
Publié
2008
Format
souple
ISBN10
3406568122
ISBN13
9783406568121
Séries
Évaluation
3,3 sur 5
Description
Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.