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Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.
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Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung, Wilfried Ahrens
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