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Über die Grenzen von Parteien und Bundesländern hinweg besteht Einigkeit, dass an öffentlichen Schulen islamischer Religionsunterricht erteilt werden soll. Doch es mangelt an Lehrern, deren Ausbildung den Anforderungen eines „ordentlichen Lehrfachs“ gemäß Art. 7 Abs. 3 GG genügt. Während die Ausbildung evangelischer und katholischer Religionslehrer an staatlichen Hochschulen etabliert ist, gibt es für islamische Religionslehrer erst seit kurzem Initiativen, die oft improvisatorisch sind. Michael Ott analysiert in seiner Arbeit die Regelungen des einfachen Rechts zur Religionslehrerausbildung und zeigt die praktischen Lösungen auf, die sich entwickelt haben. Er stellt aktuelle Ansätze zur Ausbildung islamischer Religionslehrer vor und trennt im verfassungsrechtlichen Teil das historisch Gewachsene vom verbindlich Vorgegebenen. Muss die Ausbildung islamischer Religionslehrer tatsächlich dem Muster der christlichen Religionslehrer folgen? Benötigt ein islamisch-theologischer Hochschullehrer die Zustimmung einer Religionsgemeinschaft? Ott beleuchtet zahlreiche praktisch relevante Fragen und zeigt auf, wo der verfassungsrechtliche Rahmen Freiräume für abweichende Lösungen bietet.
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Ausbildung islamischer Religionslehrer und staatliches Recht, Michael Ott
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- 2009
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