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Die Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie im Bundesdatenschutzgesetz hat für den medizinischen Bereich eine veränderte Rechtslage zur Folge, insbesondere durch die Unterscheidung zwischen „normalen“ und „besonderen“ Daten. Meier erläutert, welches Datenschutzgesetz anzuwenden ist, zeigt die Rechtmäßigkeitsanforderungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die Rechte der Betroffenen und das Kontroll- und Sanktionssystem. Weitere Schwerpunkte sind die Straftatbestände des Strafgesetzbuches, die dem Schutz der patientenbezogenen Gesundheitsdaten dienen, insbesondere § 203 Abs. 1 StGB („ärztliche Schweigepflicht“). Das Datenschutzrecht im Sozialrecht ist ähnlich dem allgemeinen Datenschutzrecht, berücksichtigt jedoch die Besonderheiten im Verhältnis zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Betroffenen, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem werden die datenschutzrechtlichen Besonderheiten in der medizinischen Forschung behandelt, wo Patientendaten verarbeitet werden. Hier ergeben sich Probleme aufgrund des Zweckbindungsgrundsatzes, der eine Zweckänderung verbietet, während Forscher auf ihre grundrechtlich garantierte Forschungsfreiheit verweisen können. Neue Konzepte zur Balance zwischen den Interessen werden vorgestellt und bewertet. Trotz der Gefahren durch den Einsatz von EDV bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten können durch überlegten E
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Der rechtliche Schutz patientenbezogener Gesundheitsdaten, Andre Meier
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- Année de publication
- 2003
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