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"Volenti non fit iniuria" - Die Einwilligung im Privatrecht

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Der Grundsatz „volenti non fit iniuria“ stellt ein plausibles Gerechtigkeitsprinzip dar, dessen privatrechtliche Form, die Einwilligung, jedoch bislang vernachlässigt wurde. Ansgar Ohly entwickelt auf Basis rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Überlegungen eine eigenständige Lehre zur Einwilligung, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung betont. Die Einwilligung wird als Aktualisierung von Autonomie verstanden und in Beziehung zur Privatautonomie gesetzt. Der Autor erstellt eine Stufenleiter der Gestattungen, die von der Rechtsübertragung über schuldvertragliche Gestattungen bis zur einseitigen, widerruflichen Einwilligung reicht. Zudem wird die Einwilligung als Rechtsgeschäft präsentiert, wobei die §§ 104 ff. BGB insbesondere bei höchstpersönlichen Einwilligungen einer teleologischen Reduktion bedürfen. Durch den Vergleich mit dem Recht in Großbritannien und den USA wird eine präzisere Bestimmung der Einwilligungsvoraussetzungen ermöglicht. Dies führt zu neuen Lösungen für verschiedene Einzelprobleme, wie die Beurteilung der Patienten-Einwilligung im Medizinrecht, die objektiven Schranken der Einwilligung bei strafbaren oder irreversiblen Eingriffen, die Bedeutung der Einwilligung bei der kommerziellen Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen sowie die Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln in AGB.

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"Volenti non fit iniuria" - Die Einwilligung im Privatrecht, Ansgar Ohly

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2002
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