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Zur Wirksamkeit von Gefahrenhinweisen bei Kinderspielzeugen

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Kinderspielzeug unterliegt europäischen und deutschen Sicherheitsbestimmungen, mit denen Unfällen präventiv begegnet werden soll. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, für deren Schutz der Gesetzgeber strengere Regeln aufgestellt hat. So müssen Spielzeuge mit besonderen Warnhinweisen versehen werden, die nicht für Kleinkinder unter drei Jahren geeignet sind. Das wird besonders bei Produkten notwendig sein, in denen Süßigkeiten mit kleinteiligen Spielzeugteilen verbunden werden, welche eingeatmet und verschluckt werden können. Die Studie untersucht solche allgemein zugänglichen Produkte, ob, wo und wie der gesetzliche vorgeschriebene Warnhinweis angebracht ist. Das Ergebnis ist erschreckend: Auch renommierte Markenartikelhersteller erfüllen in großem Umfang ihre Kennzeichnungspflichten nicht. Die Studie dient im weiteren Sinne dem Verbraucherschutz und der Fortentwicklung des präventiven Schutzes von Kleinkindern vor Unfällen. Sie legt Material auf den Tisch, das bei der Überprüfung der Rechtsordnung, aber auch bei den Produzenten solcher Produkte beachtet wird. Verbraucherschutz, Rechtsanwender und Rechtsentwickler, Eltern und Produzenten sind die Adressaten dieser Studie.

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Zur Wirksamkeit von Gefahrenhinweisen bei Kinderspielzeugen, Siegfried Klaue

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2002
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