In dem Band geht es zum einen um den Zugang zum deutschen Gasnetz und zum anderen um Lieferansprüche gegenüber norwegischen Gasproduzenten. Die Bundesrepublik Deutschland hat als einziger europäischer Mitgliedstaat anstelle einer staatlichen Zugangsregulierung von der Möglichkeit des verhandelten Netzzugangs Gebrauch gemacht. Das gilt für Strom, wie auch für Gas. Darüber hinaus sorgt § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB aus kartellrechtlicher Perspektive für einen diskriminierungsfreien Netzzugang, soweit dieser dem Netzbetreiber technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die vorliegende Untersuchung versucht zu zeigen, dass das Modell des verhandelten Netzzugangs von einem ganz anderen Netzbegriff ausgeht, als dies in der deutschen Praxis bisher begriffen wird. Der zweite Beitrag beschäftigt sich mit den Schwierigkeiten von norwegischen Gasproduzenten mit Gas beliefert zu werden. Norwegens Gasproduzenten waren, aufgrund eines staatlichen Gesetzes, in einer gemeinsamen Verkaufsstelle zusammengeschlossen. In dieser Verkaufsstelle waren die Unternehmen vertreten und steuerten gemeinsam die Belieferung von Nachfragen. Die Studie zeigt, dass die von Norwegen praktizierte gemeinsame Gasverkaufsstelle mit dem europäischen Kartellrecht, wie es im EWR-Abkommen verankert ist, nicht zu vereinbaren war.
Siegfried Klaue Livres






Kinderspielzeug unterliegt europäischen und deutschen Sicherheitsbestimmungen, mit denen Unfällen präventiv begegnet werden soll. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, für deren Schutz der Gesetzgeber strengere Regeln aufgestellt hat. So müssen Spielzeuge mit besonderen Warnhinweisen versehen werden, die nicht für Kleinkinder unter drei Jahren geeignet sind. Das wird besonders bei Produkten notwendig sein, in denen Süßigkeiten mit kleinteiligen Spielzeugteilen verbunden werden, welche eingeatmet und verschluckt werden können. Die Studie untersucht solche allgemein zugänglichen Produkte, ob, wo und wie der gesetzliche vorgeschriebene Warnhinweis angebracht ist. Das Ergebnis ist erschreckend: Auch renommierte Markenartikelhersteller erfüllen in großem Umfang ihre Kennzeichnungspflichten nicht. Die Studie dient im weiteren Sinne dem Verbraucherschutz und der Fortentwicklung des präventiven Schutzes von Kleinkindern vor Unfällen. Sie legt Material auf den Tisch, das bei der Überprüfung der Rechtsordnung, aber auch bei den Produzenten solcher Produkte beachtet wird. Verbraucherschutz, Rechtsanwender und Rechtsentwickler, Eltern und Produzenten sind die Adressaten dieser Studie.
Grenzen der Zulässigkeit von Wahltarifen und Zusatzversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Das Werk ist ein Beitrag zu der Frage nach mehr Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch zwischen diesen und den privaten Kassen. Im Mittelpunkt steht der Vorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht. Darf der deutsche Gesetzgeber bei der Gestaltung der nationalen sozialrechtlichen Rahmenordnung die Grundsätze des EU-Vertrages außer Acht lassen? Inwieweit bindet das europäische Recht deutsche Rechtsanwender bei der Auslegung und Durchsetzung der Normen der deutschen sozialrechtlichen Rahmenordnung?
Das Werk widmet sich praxisnah der Problematik von Minderheitsbeteiligungen am Beispiel der deutschen Energiewirtschaft.