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Wie ist die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisung zu treffen? Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB eingeführt, der besagt, dass bei Verweisungen auf das Recht eines anderen Staates auch dessen Internationales Privatrecht anzuwenden ist, sofern dies nicht dem Sinn der Verweisung widerspricht. Die Bedeutung dieser Sinnklausel ist umstritten. Michael Sonnentag entwickelt eine neue Konzeption zur Entscheidung zwischen den beiden Verweisungsarten, die auf einer Interessenabwägung basiert. Diese Abwägung berücksichtigt das Interesse an internationalem Entscheidungseinklang sowie das Heimwärtsstreben. Gleichzeitig wird das Interesse gewahrt, die besonderen materiellrechtlichen Wertungen, die durch das Kollisionsrecht der lex fori umgesetzt werden, nicht zu gefährden. In einem weiteren Teil seiner Arbeit behandelt Sonnentag die Folgefragen einer Kollisionsnormverweisung. Er beschränkt sich nicht nur auf die Lösung des Renvoiproblems nach geltendem Recht, sondern bietet auch Vorschläge für eine zukünftige Regelung und klärt die Renvoifrage im Kontext staatsvertraglichen und europäischen Kollisionsrechts.
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Der Renvoi im Internationalen Privatrecht, Michael Sonnentag
- Langue
- Année de publication
- 2001
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