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Die Verfasserin untersucht, inwieweit ein Titel von einer Person, die nicht Inhaber des titulierten Anspruchs ist, im eigenen Namen vollstreckt werden kann. Zunächst werden die drei Fallgruppen, die üblicherweise unter dem Begriff »Vollstreckungsstandschaft« diskutiert werden, dargestellt. Die Autorin deutet an, dass es möglicherweise nicht sinnvoll ist, alle Fälle als »Vollstreckungsstandschaft« zu klassifizieren. Nach einer Analyse des Meinungsstandes präsentiert sie ihren eigenen Lösungsansatz, wobei sie klar zwischen dem formellen Antragsverhältnis des Rechtsfremden zum Staat und dem materiell-rechtlich geprägten Parteiverhältnis zum Schuldner unterscheidet. Die Vollstreckungsbefugnis ergibt sich im Antragsverhältnis aus dem Vollstreckungsanspruch, während im Parteiverhältnis die Sachlegitimation des Vollstreckenden entscheidend ist. Die Anwendung auf die Fallgruppen zeigt, dass eine Vollstreckung durch den Rechtsfremden in den sogenannten Drittermächtigungsfällen generell unzulässig ist. In diesen Fällen ist es gerechtfertigt, von einer »Vollstreckungsstandschaft« zu sprechen, die jedoch im echten Sinn unzulässig bleibt. Die Ergebnisse werden kritisch überprüft, wobei die Autorin darlegt, dass kein schützenswertes Interesse des Dritten an einem Handeln im eigenen Namen besteht. Zudem wird die Entscheidung des BGH, die den Ausgangspunkt der Arbeit bildet, diskutiert. Abschließend wird aufgezeigt, dass die weitgehend bejaht
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Vollstreckung im eigenen Namen durch Rechtsfremde, Kirsten Schmidt
- Langue
- Année de publication
- 2001
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