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Die Arbeit untersucht Normen zum Schutze von Vertragschließenden mit eingeschränktem persönlichem Anwendungsbereich. Damit sind schwerpunktmäßig die «verbraucherschützenden» Regelungen gemeint. Es wird herausgearbeitet, inwieweit hier eine unterschiedliche Behandlung der geschützten und der nicht geschützten Personen gerechtfertigt ist. Außerdem werden die gesetzlichen Abgrenzungskriterien, insbesondere der nunmehr in § 13 BGB definierte Begriff des Verbrauchers, eingehend inhaltlich untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass im Zuge der Verbraucherschutzgesetzgebung keine gänzlich neuen personenbezogenen Schutzbedürftigkeitserwägungen in das Vertragsrecht Einzug gefunden haben. Vielmehr ist das «Verbraucherschutzrecht» dem allgemeinen Privatrecht zuzuordnen.
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Der persönliche Anwendungsbereich vertraglicher Schutzvorschriften, Ulrike Neumann
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- 2001
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