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In der Maastricht-Entscheidung vom 12.10.1993 beansprucht das BVerfG für sich, über die Kompetenzmäßigkeit von Gemeinschaftsrecht ('ausbrechende Rechtsakte') zu entscheiden. Der EuGH geht demgegenüber in seiner Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, daß die Entscheidung über die Gültigkeit der Rechtsakte von Gemeinschaftsorganen und somit auch über eine Kompetenzüberschreitung ihm alleine obliegt. Der Autor interpretiert den Konflikt zwischen BVerfG und EuGH als Konflikt zwischen Letztentscheidungsorganen in Mehrebenensystemen um die Letztentscheidung über Ultra vires-Akte und untersucht die Perspektiven der anderen vierzehn Mitgliedstaaten auf das Maastricht-Urteil sowie vergleichbare Konflikte zwischen letztentscheidenden Gerichten in den USA im 19. Jahrhundert (U. S. Supreme Court, State Supreme Courts). Für Rechts- und Sozialwissenschaftler, Rechtsanwälte
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Kompetenzüberschreitung und Letztentscheidung, Franz C. Mayer
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- 2000
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