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Die Regelungen des klassischen Naturschutzrechts sehen für bestimmte Gebiete absolute Veränderungsverbote vor, die den vorgefundenen Zustand der Natur und Landschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt konservieren. Diese statische Konzeption hindert Eigentümer und öffentliche Planungsträger daran, die Nutzung von Grundstücken an veränderte Anforderungen anzupassen. Zudem führt sie dazu, dass jede vorübergehende ökologische Aufwertung einen Verlust an Nutzungsrechten zur Folge haben kann, was ein kontraproduktives Anreizsystem schafft. Der Verfasser argumentiert, dass die Eingriffsregelung, die den Übergang vom statischen Reservatdenken zum dynamischen Funktionsdenken im Naturschutzrecht kennzeichnet, eine Überwindung der Sklerose des gegenwärtigen Naturschutzrechts ermöglicht, ohne dessen essentielle Funktion für die Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen zu vernachlässigen. Durch eine detaillierte Analyse der aktuellen Gesetzeslage und -interpretation werden die Voraussetzungen für die Umsetzung des dynamischen Naturschutzes erarbeitet und bestehende Defizite aufgezeigt. Der Verfasser zeigt auf, dass das Potenzial der Eingriffsregelung zur Lösung naturschutzrechtlicher Verteilungskonflikte bisher nur ansatzweise genutzt wird und plädiert für eine Weiterentwicklung des dynamischen Funktionsprinzips im Naturschutzrecht.
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Vom statischen zum dynamischen Naturschutz, Helge-Alexander Walter
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- 2000
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