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Die Autorin untersucht die Rechtsstellung des Goethe-Instituts e. V. im Verfassungs- und Völkerrecht, wobei der Verein als Beispiel für privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger dient. Ziel ist die Einordnung als „Staatsorgan“ oder „Privater“, was anhand der Grundrechtsträgerschaft und Staatenimmunität exemplarisch dargestellt wird. Das Institut ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik verbunden, der es mit der Durchführung von Sprach- und Kulturveranstaltungen, meist im Ausland, beauftragt. Dadurch werden bestimmte staatliche, jedoch nicht hoheitliche Aufgaben privatisiert. Die Arbeit beginnt mit einer rechtstatsächlichen Analyse der deutschen auswärtigen Kulturverwaltung seit dem 19. Jahrhundert und behandelt die Einhaltung staatsorganisationsrechtlicher Vorgaben sowie die fehlende Grundrechtsbindung des Instituts. Der Grundrechtsschutz für gastierende Künstler wird durch spezielle Rechte des Bundes gewährleistet. Im zweiten Teil wird der Status des Vereins im Völkerrecht und in der Staatenpraxis beleuchtet. Es wird untersucht, ob das Goethe-Institut an der Staatenimmunität Deutschlands vor ausländischen Zivilgerichten teilhat, was in der Regel verneint wird. Deutschland hat durch die Ausgliederung der auswärtigen Kulturpolitik aus dem Staatsapparat nicht nur kulturelles Potenzial, sondern auch ein effektives politisches Instrument gewonnen und der Instrumentalisierung einer „Staatskultur“ e
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Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht, Andrea Schulz
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