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Die Verantwortung des Einzelnen für die Gesellschaft - die Verantwortung der Gesellschaft für den Einzelnen

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Unser moderner Verfassungsstaat stellt den Menschen als Einzelnen und Bürger in den Mittelpunkt der politischen Ordnung, ähnlich wie jeder Christ ein Gegenüber zu Gott ist. Diese humanistische Tradition des christlichen Abendlandes spiegelt sich in Artikel I des Grundgesetzes wider: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der Staat regelt somit das Zusammenleben der Individuen in der Gesellschaft. Dr. Geisler beleuchtet drei zentrale Themenbereiche: *Die Familie als Ort der Menschwerdung, wo entscheidende Weichenstellungen für das Individuum und das soziale Wesen gelegt werden. *Die Jugend, in der Persönlichkeiten als Vorbilder fungieren, um Verantwortung für das eigene Leben und die Gemeinschaft zu übernehmen. *Die Medien, deren Erziehung und Gewissensbildung angesichts neuer Herausforderungen für den Einzelnen und die Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Die Verantwortung des Einzelnen für die Gesellschaft wird durch aktives Handeln wahrgenommen, während die Gesellschaft für den Einzelnen sorgt, indem sie ihm das Notwendige für ein menschenwürdiges Dasein bereitstellt. Im Vorwort „Unus pro multis - Persönlichkeit, Staat, Natur: Kontraste zur Vergangenheit“ thematisiert der Herausgeber, im Kontext von Persönlichkeit und Verantwortung in der Demokratie, ein aktuelles politisches Problem: die Koalition zwischen der SPD und der PDS in Mecklenburg-Vorpommern, die zwar rechnerisch möglich, politisch jedoch problematisch

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Die Verantwortung des Einzelnen für die Gesellschaft - die Verantwortung der Gesellschaft für den Einzelnen, Hans Geisler

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1999
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