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Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen

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In dieser Veröffentlichung argumentieren Nierhaus und Gebhardt für eine rechtliche Einstandspflicht der Länder gegenüber faktisch insolventen Kommunen, basierend auf bundesverfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen. Die Autoren beleuchten eine bislang ungeklärte Rechtsfrage, die erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Land und Kommunen sowie auf das öffentlich-rechtliche Kreditwesen hat. Während einige Landesregierungen, wie Brandenburg und Sachsen, keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme von Verbindlichkeiten zahlungsunfähiger Kommunen anerkennen, wurde von Landesbanken und Kreditinstituten traditionell eine unbegrenzte Bonität der Kommunen vorausgesetzt. Ein Runderlass des brandenburgischen Innenministers von 1994 und die Haushaltsnotstände der Kommunen führten dazu, dass die Autoren die staatliche Einstandsverpflichtung für „ihre“ Kommunen finanzverfassungsrechtlich untersuchen. Sie setzen sich mit abweichenden Thesen aus der Literatur auseinander und entwickeln eigene Ergebnisse. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Land haftet, wenn die Erfüllung wesentlicher Aufgaben mit den verfügbaren Finanzmitteln nicht mehr möglich ist. Das Bundes- und Landesverfassungsrecht führt zu einer begrenzten Finanzausstattungsgarantie für die Kommunen, die durch die Haushaltslage des jeweiligen Landes eingeschränkt wird.

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Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen, Michael Nierhaus

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1999
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