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Michael Nierhaus

    Rechtsprobleme der Gründung einer kommunalen Sparkasse
    Beweismass und Beweislast
    Kommunale Selbstverwaltung
    Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen
    Kommunale Selbstverwaltung zur gesamten Hand
    Kommunalstrukturen in den neuen Bundesländern nach 10 Jahren deutscher Einheit
    • Mit dem vorliegenden Band legt der Vorstand des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam den wissenschaftlichen, politischen und praktischen Ertrag seiner nunmehr bereits 7. Fachtagung im Jahresrhythmus vor. Das Thema »Kommunalstrukturen in den Neuen Bundesländern nach 10 Jahren Deutscher Einheit« wurde zu einem Zeitpunkt diskutiert, als die Leitlinien der Regierung des Landes Brandenburg zur Kommunalreform noch nicht gesetzlich beschlossen waren. Dies ist nunmehr mit dem Gesetz zur Reform der Gemeindestruktur und zur Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden im Land Brandenburg vom 13. März 2001 (GVBl. I S. 30) weitgehend geschehen. Es sieht vor, daß es - nach Ablauf einer Phase für freiwillige Zusammenschlüsse - keine Kleinstgemeinden mit weniger als 500 Einwohnern mehr geben soll, was immerhin 60% aller Gemeinden betraf. Da Leitlinien und Reformgesetz übereinstimmen, sind die auf das Land Brandenburg bezogenen Beiträge weiterhin hochaktuell; sie werden die ab April 2002 beginnende kommunale Gebietsreform begleiten und im positiven Sinne zu beeinflussen versuchen. Die Aktualität des Bandes bezieht sich darüber hinaus auf andere neue Bundesländer, in denen (teilweise erneute) Kommunalreformen auf der Tagungsordnung der Politik stehen.

      Kommunalstrukturen in den neuen Bundesländern nach 10 Jahren deutscher Einheit
    • Die Autoren untersuchen, ob das von der Enquetekommission des Brandenburgischen Landtags entwickelte Orts- und Amtsgemeindemodell verfassungsrechtlich haltbar ist. Dabei wird auch die Analyse niedersächsischer Samtgemeinden und rheinland-pfälzischer Verbandsgemeinden notwendig, da diese als Vorbilder für das Modell dienten. Der Brandenburgische Landtag entschied sich durch ein Gesetz vom 15. Oktober 1993 für die Einführung von Ämtern, um die Amtsstruktur qualitativ weiterzuentwickeln. Das Modell sieht vor, die verfassungsrechtlichen Garantien der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 97 Abs. 1 und 2 VerfBbg sowohl auf die bisherigen Ortsgemeinden als auch auf die neu entstehenden Amtsgemeinden zu verteilen. Dies führt zu einem doppelzelligen Gemeindemodell, das aus den Ortsgemeinden und der darüber liegenden Amtsgemeinde besteht. Nierhaus und Gebhardt beleuchten die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses komplexen Modells, das durch die Verdopplung der Verwaltungsstrukturen erhebliche politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Risiken birgt. Besonders heikel ist die Verteilung der Steuererhebungs- und Steuerertragskompetenzen zwischen den beiden Gemeindeebenen, was als äußerst sensible und risikobehaftete Aufgabe gilt.

      Kommunale Selbstverwaltung zur gesamten Hand
    • In dieser Veröffentlichung argumentieren Nierhaus und Gebhardt für eine rechtliche Einstandspflicht der Länder gegenüber faktisch insolventen Kommunen, basierend auf bundesverfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen. Die Autoren beleuchten eine bislang ungeklärte Rechtsfrage, die erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Land und Kommunen sowie auf das öffentlich-rechtliche Kreditwesen hat. Während einige Landesregierungen, wie Brandenburg und Sachsen, keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme von Verbindlichkeiten zahlungsunfähiger Kommunen anerkennen, wurde von Landesbanken und Kreditinstituten traditionell eine unbegrenzte Bonität der Kommunen vorausgesetzt. Ein Runderlass des brandenburgischen Innenministers von 1994 und die Haushaltsnotstände der Kommunen führten dazu, dass die Autoren die staatliche Einstandsverpflichtung für „ihre“ Kommunen finanzverfassungsrechtlich untersuchen. Sie setzen sich mit abweichenden Thesen aus der Literatur auseinander und entwickeln eigene Ergebnisse. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Land haftet, wenn die Erfüllung wesentlicher Aufgaben mit den verfügbaren Finanzmitteln nicht mehr möglich ist. Das Bundes- und Landesverfassungsrecht führt zu einer begrenzten Finanzausstattungsgarantie für die Kommunen, die durch die Haushaltslage des jeweiligen Landes eingeschränkt wird.

      Zur Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen
    • Mit dem Band »Kommunale Selbstverwaltung. Europäische und Nationale Aspekte« startet das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam seine Schriftenreihe. Herausgegeben von Staatsrechtslehrern, Politologen und Wirtschaftswissenschaftlern, thematisiert der Band die Herausforderungen der kommunalen Selbstverwaltung im Kontext der Europäischen Union. Prof. Dr. Klaus Stern hielt bei der Eröffnung des Instituts am 3. Februar 1995 einen Festvortrag über die Beziehung zwischen der EU und der deutschen kommunalen Selbstverwaltung. Er betont, dass kommunalrechtliche Fragestellungen nicht mehr nur national betrachtet werden können, da die kommunale Selbstverwaltung zunehmend durch EG-Rechtsvorschriften beeinflusst wird. Die Vertretung deutscher Kommunen im Ausschuss der Regionen ist unzureichend, und das Subsidiaritätsprinzip im Maastricht-Vertrag sowie im Grundgesetz bietet kaum Schutz für Gemeinden und Landkreise. Die Interpretation dieses Prinzips liegt beim Europäischen Gerichtshof, der die europäische Integration vorantreibt. Ein wirksamer Schutz der deutschen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG) erfordert eine institutionelle und funktionale Absicherung in einer zukünftigen Europäischen Verfassung. Michael Nierhaus beleuchtet zudem die Neugestaltung der Kommunalverfassung im Land Brandenburg.

      Kommunale Selbstverwaltung
    • Die vorliegende Untersuchung ist aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten hervorgegangen, das der Autor im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig erstellt hat. Die Stadt und weitere Kommunen des früheren Landes Braunschweig unterhalten aus historischen Gründen keine eigenen öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Sparkassenfunktion nimmt faktisch die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale wahr. Gegenstand der Monographie ist demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsgebiet einer Landesbank. Die damit verbundenen Rechtsprobleme beschränken sich nicht auf das Niedersächsische Sparkassenrecht, sondern sind von allgemeinem Interesse. Ähnliche Rechtsfragen ergeben sich z. B. bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Vereinigung von kommunalen Sparkassen in Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit von Landesbanken. Im Übrigen gibt es auch außerhalb Braunschweigischen Raum viele kreisangehörige Gemeinden, die nicht Träger einer Sparkasse oder Mitglieder in einem Sparkassenzweckverband sind. Auch sie könnten ihr verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG verankertes Recht geltend machen, eine eigene Sparkasse zu errichten.

      Rechtsprobleme der Gründung einer kommunalen Sparkasse
    • Gegenstand dieses Lehr- und Studienbuches ist das geltende brandenburgische Kommunalrecht mit seinen drei Teilgebieten Gemeindeordnung, Amtsordnung und Landkreisordnung. Es werden deren Grundzüge und wesentlichen Probleme in einem Umfang dargestellt, der den Anforderungen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Referendarausbildung entspricht. Es ist darüber hinaus für Studenten der Akademien, Fachhochschulen und Verwaltungsschulen geschrieben. Auch Kommunalbeamten und -angestellten sowie Mitgliedern von Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlungen soll eine Befassung mit dem Kommunalrecht erleichtert werden. Prof. Dr. Michael Nierhaus ist Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Er ist auch Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam. Sein breit angelegtes staats- und verwaltungsrechtliches Schrifttum weist kommunalverfassungs- und kommunalrechtliche Schwerpunkte auf.

      Kommunalrecht für Brandenburg