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Heinrich Triepel

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Die Studie befasst sich mit Leben und Werk Heinrich Triepels (1868-1946), einem bedeutenden Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Der erste Teil bietet einen biographischen Überblick und hebt Triepels Gründung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer hervor. Als „Vernunftrepublikaner“ lehnte er den Nationalsozialismus ab und setzte sich für den Rechtsstaat ein, indem er sich gegen die Gleichschaltung von Organisationen stellte. Der zweite Teil analysiert Triepels Werke, in denen er innovative Beiträge zum Staats- und Völkerrecht leistete. Er gilt als Begründer der dualistischen Lehre im Völkerrecht und war ein führender Kritiker des staatsrechtlichen Positivismus. Triepels Übertragung der Thesen der „Tübinger Schule der Interessenjurisprudenz“ auf das Öffentliche Recht führte zur Entwicklung der „publizistischen Wertungsjurisprudenz“, was sein materielles Rechtsstaatsverständnis prägte. Er betrachtete Grundrechte als „legalisierte Wertungen“ und forderte die Anwendung des Gleichheitssatzes auf den Gesetzgeber sowie die richterliche Kontrolle von Gesetzen. Zudem entwickelte er die Lehre von den immanenten Grenzen bei Verfassungsänderungen und kritisierte den modernen Parteienstaat, wobei er sein Vier-Phasen-Modell der Entwicklung politischer Parteien formulierte. Viele seiner Ideen sind im Grundgesetz verankert und prägen das heutige Verfassungsverständnis.

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Heinrich Triepel, Ulrich M. Gassner

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1999
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