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Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht

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Mit Band 3 der Reihe „Schriften zum liechtensteinischen Recht“ veröffentlicht der GMG Juris Verlag eine Dissertation, die sich mit der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins beschäftigt. Verfasst von Bernd Hammermann an der Universität Fribourg/CH, trägt die Arbeit den Titel „Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht“. Durch die Übernahme des EU-Binnenmarktrechts im Rahmen des EWR-Abkommens erhielten die EFTA-Staaten, darunter Liechtenstein, Zugang zum Binnenmarkt der EU. Vor der EWR-Teilnahme wurden insbesondere die Auswirkungen des EWR-Rechts auf das liechtensteinische Gesellschaftsrecht diskutiert. Die Arbeit führt in die Thematik ein und informiert über die Zielsetzung der über dreißigjährigen Rechtsangleichung im Gesellschaftsrecht in Europa. Sie erläutert die Grundlagen des EG- und EWR-Rechts und konkretisiert die Anpassungs- und Umsetzungspflichten Liechtensteins. Ein umfassender Teil analysiert die Auswirkungen des EWR-Abkommens auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht, wobei Themen wie Offenlegung, Gründerhaftung und Änderungen bei Aktiengesellschaften behandelt werden. Auch die Einpersonen-Kapitalgesellschaft und die neue Rechtsform der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung werden erläutert. Der abschließende Exkurs thematisiert das Verhältnis zwischen liechtensteinischen Gesellschaftsformen und dem EWR-Recht sowie die Anerkennung dieser Fo

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Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht, Bernd Hammermann

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1998
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