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Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive

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Die Frage, wie die öffentliche Verwaltung mit als rechtswidrig angesehenen Normen umgehen soll, ist eine zentrale, bislang ungeklärte Problematik im Verwaltungsrecht. Insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwerfungspflicht bei europarechtswidrigen nationalen Normen hat diese Thematik neu beleuchtet. In der Untersuchung werden die Entwicklungslinien der Diskussion detailliert dargestellt und bestehende Lösungsvorschläge kritisch analysiert. Die gängige Unterscheidung nach dem Rang der Norm oder dem Grund ihrer Rechtswidrigkeit verschleiert die Gemeinsamkeiten der Fragestellungen. Die Verwerfungskompetenz der Verwaltung wird als Frage des Verhältnisses zwischen normsetzenden und normanwendenden Organen betrachtet, geprägt durch Art. 20 Abs. 3 GG. Der Gesetzesvorrang stellt eine spezifische Ausprägung der Kompetenzordnung dar, die das Zusammenspiel zwischen staatlichen Organen im Prozess der Rechtskonkretisierung regelt. Dabei hat die Verwaltung als Normadressat grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnis über die Rechtsmäßigkeit einer Norm. Auf dieser Grundlage plädiert die Studie für eine stark eingeschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltung im deutschen (Verfassungs-)Recht, unter Berücksichtigung verschiedener Normenkollisionen und normverwerfender gerichtlicher Entscheidungen.

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Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive, Matthias Wehr

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1998
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