Die Frage, wie die öffentliche Verwaltung mit als rechtswidrig angesehenen Normen umgehen soll, ist eine zentrale, bislang ungeklärte Problematik im Verwaltungsrecht. Insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwerfungspflicht bei europarechtswidrigen nationalen Normen hat diese Thematik neu beleuchtet. In der Untersuchung werden die Entwicklungslinien der Diskussion detailliert dargestellt und bestehende Lösungsvorschläge kritisch analysiert. Die gängige Unterscheidung nach dem Rang der Norm oder dem Grund ihrer Rechtswidrigkeit verschleiert die Gemeinsamkeiten der Fragestellungen. Die Verwerfungskompetenz der Verwaltung wird als Frage des Verhältnisses zwischen normsetzenden und normanwendenden Organen betrachtet, geprägt durch Art. 20 Abs. 3 GG. Der Gesetzesvorrang stellt eine spezifische Ausprägung der Kompetenzordnung dar, die das Zusammenspiel zwischen staatlichen Organen im Prozess der Rechtskonkretisierung regelt. Dabei hat die Verwaltung als Normadressat grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnis über die Rechtsmäßigkeit einer Norm. Auf dieser Grundlage plädiert die Studie für eine stark eingeschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltung im deutschen (Verfassungs-)Recht, unter Berücksichtigung verschiedener Normenkollisionen und normverwerfender gerichtlicher Entscheidungen.
Matthias Wehr Livres




Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts und setzt Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht voraus. Im ersten Teil werden zentrale Begriffe und Grundlagen behandelt, die in nahezu jedem Polizeirechtsfall relevant sind. Ein klares Verständnis von Inhalt, Funktion sowie den jeweiligen Problemen und Folgerungen ist entscheidend, was durch verschiedene Fallgestaltungen vermittelt wird, die unterschiedliche Aspekte der gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten. Der zweite Teil fokussiert sich auf die Fallbearbeitung, insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Hier werden Rechtsfragen nicht nach der Sachgliederung, sondern anhand der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle behandelt. Dies ermöglicht eine Auseinandersetzung mit der Methodik der Fallbearbeitung und stellt Bezüge zu anderen Bereichen des öffentlichen Rechts her. Im dritten Teil wird das Kosten- und Entschädigungsrecht behandelt, was eine zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts darstellt. Die Darstellung legt Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen anstelle einer vollständigen Erörterung jedes Detailproblems und nutzt Beispielsfälle, um ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage zu fördern.
Die neue Fallsammlung dient der Wiederholung und Vertiefung des verwaltungsrechtlichen Pflichtfachstoffes der Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern. Der Autor behandelt neben Standardproblemen auch ausgewählte Spezialfragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Kommunal-, Polizei- und Baurechts sowie des Verwaltungsprozessrechts im Kontext der Falllösung. So wird das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsgebiete transparent und die Fähigkeit zur Bewältigung auch neuer Fragestellungen klausurnah trainiert. Weiterführende, vornehmlich methodische Hinweise sind in die Lösungsvorschläge integriert und fördern die Falllösungskompetenz der Studenten. Das Klausurenbuch stellt deshalb eine gute Ergänzung zur Lehrbuchlektüre dar und ist ein hilfreicher Baustein im Rahmen der Examensvorbereitung.
Der Begriff der Rechtspflicht hat in der rechts- und normtheoretischen Diskussion umfassende Beachtung gefunden, jedoch in der neueren staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik weniger. Matthias Wehr untersucht die systematische Funktion der Rechtspflicht im öffentlichen Recht, insbesondere die öffentlichen Pflichten Privater zum Schutz von Rechtsgütern Dritter. Die Rechtspflicht ist zentral für den Begriff der Rechtswidrigkeit, sowohl in Bezug auf staatliche Maßnahmen als auch auf das Verhalten der Bürger. Rechtswidrigkeit ist immer im Verhältnis zu einem Rechtssubjekt und dessen Rechtspflicht zu verstehen. Dies wird durch das Postulat der Einheit der Pflichtwidrigkeit ergänzt, was am Beispiel der Akzessorietät des Strafrechts verdeutlicht wird. Wehr analysiert die allgemeinen Rechtsgüterschutzpflichten Privater und deren Zusammenhang zu staatlichen Pflichten, die aus den Grundrechten abgeleitet sind, wobei Freiheit und Gleichheit zentrale Bezugspunkte darstellen. In einem allgemeinen Rechtfertigungsmodell werden diese Aspekte einer Pflichtendogmatik betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Bestimmung von Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit. Zudem untersucht Wehr die Auswirkungen der Pflichtendogmatik auf die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive und hinterfragt die Begriffe „Opportunitäts-“ und „Legalitätsprinzip“ hinsichtlich ihres sachlichen Gehalts, um eine inhaltlic