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Das Problem der verfassungsgerichtlichen Läuterung demokratisch legitimierter Ergebnisse des politischen Prozesses lässt sich nicht durch dogmatische oder funktionelle Betrachtungen lösen. Der Autor stellt den Zusammenhang mit dem Bürgerbild im modernen Verfassungsstaat her und präsentiert eine verfassungstheoretische Matrix zwischen Populismus und Progressivismus. Der deutsche Verfassungsdiskurs, der Recht als objektiv und vorfindbar betrachtet, zeigt bereits eine progressivistische Richtung. Eine Mischung aus liberalen und pluralistischen Gedanken mit utilitaristischen Untertönen lässt den Staat als integrativ und tugendhaft gegenüber gesellschaftlichen Kräften erscheinen, wodurch dem Verfassungsgericht eine zentrale Rolle in der protektiven, juridischen Demokratie des progressivistischen Gemeinwesens zukommt. Dies spiegelt sich in den vorherrschenden Theorien von Verfassungsgerichtsbarkeit wider. Im Gegensatz dazu deutet ein abstrakt erarbeitetes, anhand des Grundgesetzes bestätigtes Modell bürgerlicher Identität auf die Notwendigkeit gesellschaftlichen erfahrungsgestützten Lernens hin, das institutionelle Ermöglichungsbedingungen und einen Ausgleich zwischen Progressivismus und Populismus erfordert. In diesem Kontext hat die Verfassungsgerichtsbarkeit die Aufgabe, unakzeptable Präferenzen abzuweisen, was ihre politikermöglichende Funktion unterstreicht.
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Verfassungsgerichtsbarkeit, Demokratie und Mißtrauen, Ulrich R. Haltern
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- 1998
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