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Die Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluß und ihre Heilung im späteren Verfahren

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Seit jeher wird über die Anforderungen an die Anklageschrift gestritten. Dabei stehen insbesondere die Bedürfnisse der Verfahrensökonomie den berechtigten Interessen des Angeschuldigten gegenüber. Der Stellenwert, der dem Schutzbedürfnis eines Beschuldigten zugedacht wird, entscheidet sowohl über die Gewichtung einzelner Mängel als auch über den Zeitpunkt ihrer Behebbarkeit. Ähnliche Probleme bringt auch das gerichtliche Zwischenverfahren mit sich. Da aber Eröffnungsbeschluß und Anklage unterschiedliche Aufgaben erfüllen, verbietet sich eine pauschale Übertragung der Ergebnisse; vielmehr bedarf es jeweils einer genauen Abwägung der einzelnen Belange. Die Arbeit dokumentiert systematisch die in diesen Verfahrensstadien möglichen Mängel, würdigt die umfangreichen Publikationen der Literatur und Rechtsprechung und zeigt Wege und Grenzen einer späteren Heilung auf.

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Die Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluß und ihre Heilung im späteren Verfahren, Markus Schäpe

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1997
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