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Markus Schäpe

    Praxisratgeber Auto + Recht
    OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht
    Die Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluß und ihre Heilung im späteren Verfahren
    • Seit jeher wird über die Anforderungen an die Anklageschrift gestritten. Dabei stehen insbesondere die Bedürfnisse der Verfahrensökonomie den berechtigten Interessen des Angeschuldigten gegenüber. Der Stellenwert, der dem Schutzbedürfnis eines Beschuldigten zugedacht wird, entscheidet sowohl über die Gewichtung einzelner Mängel als auch über den Zeitpunkt ihrer Behebbarkeit. Ähnliche Probleme bringt auch das gerichtliche Zwischenverfahren mit sich. Da aber Eröffnungsbeschluß und Anklage unterschiedliche Aufgaben erfüllen, verbietet sich eine pauschale Übertragung der Ergebnisse; vielmehr bedarf es jeweils einer genauen Abwägung der einzelnen Belange. Die Arbeit dokumentiert systematisch die in diesen Verfahrensstadien möglichen Mängel, würdigt die umfangreichen Publikationen der Literatur und Rechtsprechung und zeigt Wege und Grenzen einer späteren Heilung auf.

      Die Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluß und ihre Heilung im späteren Verfahren
    • Das bewährte Werk bietet 3 Bücher in einem: Mandatsleitfaden in OWi-Sachen Fehlerquellen im Messverfahren OWi-Sachen im Ausland Das Autorenteam aus der juristischen Zentrale des ADAC in München garantiert eine zuverlässige und absolut praxisgerechte Unterstützung für das gesamte OWi-Verfahren in Verkehrssachen. Hervorzuheben ist die besonders mandatsgerechte Darstellung des Leitfadens mit vielen Tabellen, Checklisten und taktischen Hinweisen. Die Neuauflage bietet wichtige Erweiterungen insbesondere bei der Darstellung des Fahreignungsregisters nach der Reform des Punktesystems. Über neueste Messgeräte sowie deren Fehlerquellen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wird umfassend informiert. Auch der wichtige Auslandsteil wurde nochmals erweitert und bietet unverzichtbare Unterstützung z. B. im Falle der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide.

      OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht