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Rechtskrafterstreckung im kollektiven Arbeitsrecht

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In den letzten Jahren zählen Fragen der Rechtskrafterstreckung im kollektiven Arbeitsrecht zu den am häufigsten diskutierten Problemen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Diese Studie widmet sich umfassend diesem Thema, das an der Schnittstelle von Prozessrecht und materiellem Arbeitsrecht liegt. Zunächst werden die gesetzlichen Regelungen erörtert, die eine Bindung Dritter vorsehen, insbesondere die Möglichkeit einer parteiübergreifenden „Klärung der tariflichen Normsituation“ im tariflichen Kollektivverfahren gemäß § 9 TVG. Im nicht ausdrücklich geregelten Bereich wird die Bindung der Individualvertragsparteien nicht durch allgemeine Lehren oder gängige prozessrechtliche Institute begründet. Stattdessen wird eine Anerkennung ungeschriebener Drittbindungen gefordert, wenn das materielle Recht auf Rechtssicherheit angewiesen ist, das kollektive Verfahren eine erhöhte Richtigkeitsgewähr bietet und die betroffenen Drittrechtspositionen in ein kollektives System integriert sind. Zudem wird dargelegt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sowie der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes den Ergebnissen auf einfachrechtlicher Ebene nicht entgegenstehen. Abschließend behandelt die Studie die vielfältigen Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Tarif-, Koalitions-, Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrecht und bejaht überwiegend die Bindung der Individualpartner an die Ergebnisse des Kollektivverfahrens.

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Rechtskrafterstreckung im kollektiven Arbeitsrecht, Rüdiger Krause

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1996
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