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Künstlerische Vorstände und Tendenzschutz

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Künstlerische Vorstände in Theatern und Orchestern vertreten die spezifischen künstlerischen Interessen der Künstler gegenüber dem Arbeitgeber und stellen eine bisher wenig bekannte Ausprägung der Kunstfreiheit im Medienarbeitsrecht dar. Diese Vorstände bieten einen besonderen Tendenzschutz, der Arbeitgebern wie Theatern und Orchestern ermöglicht, künstlerische Zielsetzungen ohne Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zu verfolgen. Durch die Schaffung dieser Interessenvertretungen haben Tarifparteien spezielle Vertretungen für das künstlerische Personal neben dem Betriebsrat etabliert. In bestimmten Bereichen, wie der Auswahl von Musikern oder der Gestaltung von Spiel- und Probenplänen, haben künstlerische Vorstände Mitsprache- und Beratungsrechte gegenüber dem Intendanten. Sie werden von den Künstlern in den einzelnen Sparten eines Bühnenunternehmens gewählt und vertreten somit spezielle kollektive Interessen. Diese „innere Kunstfreiheit“ basiert auf einem tarifvertraglichen Konfliktmodell, das bisher vor allem im Pressebereich relevant war. Während die Mitbestimmung der Betriebsräte aufgrund des Tendenzschutzes in bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt ist, können die Künstler oft nur auf die Entscheidungen des Intendanten reagieren. Die künstlerischen Vorstände stärken die arbeitsvertragliche Position der Künstler und werfen Fragen zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Modifikationen des Tendenzschutzes auf, insbesondere im

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Künstlerische Vorstände und Tendenzschutz, Joachim Benclowitz

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2018
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