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Joachim Benclowitz

    Künstlerische Vorstände und Tendenzschutz
    Herup vom Tisch und Lechaim
    • Herup vom Tisch und Lechaim

      Ein jüdisches Leben im Nachkriegsdeutschland

      Als Max Mitte der 1950er Jahre in Stuttgart geboren wird, existiert dort wie im übrigen Deutschland nur eine kleine jüdische Gemeinde, der herrschende Antisemitismus in der Gesellschaft ist latent. Der Vater, Überlebender der Shoa, krank und traumatisiert, hat die Kraft zur Emigration nicht aufbringen können, umso mehr Hoffnung setzt er in den Sohn, der als Stolz des Judentums die väterliche „Schuld“ kompensieren soll. Hin und her gerissen zwischen streng jüdischer Erziehung und dem Aufstand gegen die Vätergeneration in der Folge von 1968, sucht Max an Orten in Deutschland, Frankreich und Israel einen Platz, an dem er zugleich zugehörig und er selbst sein kann. Er ist längst als Anwalt etabliert, als sein Selbstbildnis nach dem Tod des Vaters ins Wanken gerät. Erst muss er ein vom Vater gehütetes Geheimnis lüften, um den Befreiungsschlagzu wagen und Deutschland den Rücken zu kehren.

      Herup vom Tisch und Lechaim
    • Künstlerische Vorstände in Theatern und Orchestern vertreten die spezifischen künstlerischen Interessen der Künstler gegenüber dem Arbeitgeber und stellen eine bisher wenig bekannte Ausprägung der Kunstfreiheit im Medienarbeitsrecht dar. Diese Vorstände bieten einen besonderen Tendenzschutz, der Arbeitgebern wie Theatern und Orchestern ermöglicht, künstlerische Zielsetzungen ohne Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zu verfolgen. Durch die Schaffung dieser Interessenvertretungen haben Tarifparteien spezielle Vertretungen für das künstlerische Personal neben dem Betriebsrat etabliert. In bestimmten Bereichen, wie der Auswahl von Musikern oder der Gestaltung von Spiel- und Probenplänen, haben künstlerische Vorstände Mitsprache- und Beratungsrechte gegenüber dem Intendanten. Sie werden von den Künstlern in den einzelnen Sparten eines Bühnenunternehmens gewählt und vertreten somit spezielle kollektive Interessen. Diese „innere Kunstfreiheit“ basiert auf einem tarifvertraglichen Konfliktmodell, das bisher vor allem im Pressebereich relevant war. Während die Mitbestimmung der Betriebsräte aufgrund des Tendenzschutzes in bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt ist, können die Künstler oft nur auf die Entscheidungen des Intendanten reagieren. Die künstlerischen Vorstände stärken die arbeitsvertragliche Position der Künstler und werfen Fragen zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Modifikationen des Tendenzschutzes auf, insbesondere im

      Künstlerische Vorstände und Tendenzschutz