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Das neue Reiserecht

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Die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften umgesetzt. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2018 in Kraft und ersetzen die §§ 651a - 651m BGB durch die neuen §§ 651a - 651y BGB sowie ergänzen die Art. 46c EGBGB und Art. 250 - 253 EGBGB, die sich mit Informationspflichten befassen. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Gegebenheiten des Reisemarktes anzupassen und Regelungslücken bei der Online-Buchung von Reisen zu schließen. Neu sind auch Regelungen zur Reisevermittlung und zu verbundenen Reiseleistungen. Zudem werden Änderungen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten und der zentralen Kontaktstelle. Die Neuregelung erfordert umfassende Informationen für Reiseanbieter, Veranstalter und Reisende, da alle Musterverträge auf ihre Kompatibilität überprüft und angepasst werden müssen. Die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf verdeutlichen die wirtschaftliche Relevanz. Vorteile der Neuregelung sind ein zeitnaher Überblick über notwendige Anpassungen von Formularen und Reiseprospekten an die neue Rechtslage. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Richter, Reiseveranstalter und Reisende.

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Das neue Reiserecht, Stefanie Bergmann

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2018
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