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Bis in die Frühe Neuzeit ist die Ehe die Institution, an der die göttliche Organisation menschlichen Zusammenlebens abgelesen werden kann. Mit Luthers Traktat „Von Ehesachen“ gilt die Ehe jedoch auch als „öffentlicher Stand“ und als mikrologischer Ausweis eines makrologischen Ordnungsmodells, dessen Einfluss auf die Literaturgeschichte noch nicht vollständig erschlossen ist. Das Schwerpunktheft ergänzt die etablierten Forschungsdiskussionen in der Mediävistik sowie der Kultur- und Sozialgeschichte. Aus komparatistischer, neuphilologischer und neugermanistischer Sicht werden sowohl kanonische als auch lange vernachlässigte Texte betrachtet. Die Beiträge untersuchen die spezifischen Leistungen der Literatur und die literarischen Aneignungsmodalitäten innerhalb eines historisch komplexen Gefüges. Es wird erforscht, wie sich die Ehe und verwandte Konzepte von Liebe, Familie oder Haushalt in das strenge Gattungssystem des Druckzeitalters einfügen, wie ältere Erzähltraditionen aufgenommen und transformiert werden und wie sich die „Ehesachen“ einen Status als sinnstiftendes Element des literarischen Diskurses erarbeiten. Die Breite der Fallstudien vermittelt Einblicke in die wissensgeschichtlichen Verflechtungen der Ehe zwischen Literatur, Theologie und Rechtslehre sowie die Dynamiken, die sich von 15. bis zum frühen 18. Jahrhundert in den europäischen Kulturen ergeben.
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Ehestand und Ehesachen, Joachim Harst
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 - 2018
 
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