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Im Kontext des Grundgesetzes gewinnt die Frage nach der Behandlung unterschiedlicher Konzeptionen des guten Lebens an Bedeutung, insbesondere durch die zunehmende Pluralisierung der Lebensvorstellungen. Bisher hat sich die Verfassungstheorie nur unzureichend mit dieser Thematik auseinandergesetzt, wobei Konflikte oft durch Einzelfallabwägungen gelöst werden. Die Studie zielt darauf ab, Demokratie und Grundrechtsschutz prinzipiell zu verbinden. Sie verdeutlicht, dass der Gesetzgeber die Freiheit hat, bestimmte Vorstellungen vom guten Leben zu privilegieren, ohne gegen die theoretischen Grundlagen verfassungsstaatlicher Herrschaft oder positive rechtliche Prinzipien zu verstoßen. Der Staat des Grundgesetzes ist nicht ethisch neutral. Zudem wird betont, dass die grundrechtlichen Grenzen gesetzgeberischer Entscheidungen nicht nur auf einem liberalen Personenbegriff basieren können. Die "Grundrechtsperson" ist Träger gleicher Freiheit, hat eine ethische Identität und kann politische Autonomie beanspruchen. Nur durch die Zusammenführung der Grundrechtskontexte zu einem substantiellen Konzept lässt sich klären, welche staatlichen Eingriffe den Individuen zugemutet werden können.
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Liberaler Verfassungsstaat und gutes Leben, Martin Nettesheim
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- 2017
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