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Verfügt die Europäische Kommission noch über den Willen und die Reputation, Hüterin der europäischen Verträge zu sein? Im Brüsseler Gewaltenkonglomerat agiert die Kommission nach eigenem Ermessen. Sie hat das Recht, legislative Initiativen zu ergreifen und Mitgliedstaaten wegen Vertragsverletzungen vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Ihre Entscheidungen werden jedoch nur dann kontrolliert, wenn sie von Mitgliedstaaten oder Bürgern angefochten werden. Die Untätigkeit der Kommission bei der Verfolgung von Vertragsverletzungen kann lediglich durch Untätigkeitsklagen von Mitgliedstaaten oder anderen Organen überprüft werden. Die Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen, gegen die Untätigkeit der Kommission Beschwerde einzulegen, ist stark eingeschränkt. Was geschieht, wenn die Kommission, angesichts erdrückender Beweise, selbst an der Umgehung des EU-Rechts beteiligt ist? Bürger und Organe stehen ohne Rechtsschutz da und können dem drohenden Reputationsverlust und der Erosion der Amtsautorität der Kommission kaum etwas entgegensetzen. Diese Dokumentation beleuchtet den Widerspruch zwischen der legislativen Ambition der Kommission und dem wachsenden Rechtsungehorsam gegenüber den Verträgen und regt im Sinne einer demokratischen Rechenschaftspflicht rechtspolitische Überlegungen an.
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Positionen und Argumente im Kampf mit Brüssel, Luxemburg, Berlin 2003-2017, Markus C. Kerber
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- 2017
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