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Progressive Kundenwerbung - ein opferloses Delikt?

Einordnung progressiver Kundenwerbesysteme unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfigur der notwendigen Teilnahme zur Täter-Opfer-Abgrenzung

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Das Lauterkeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel, der sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Regelungen betrifft. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Strafnorm der progressiven Kundenwerbung (§ 16 Abs. 2 UWG). Hierbei wird den angeworbenen Opfern versprochen, ihre anfänglichen finanziellen Leistungen durch die Rekrutierung weiterer Personen auszugleichen und zu vervielfachen. Solche Systeme sind jedoch zum Scheitern verurteilt, was insbesondere für die Angeworbenen auf den unteren Ebenen finanzielle Schäden zur Folge hat. Der erste Teil der Arbeit untersucht die Begriffe „progressive Kundenwerbung“, „Schneeballsystem“ und „Pyramidensystem“ in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, deren Relation zueinander und die Klarheit der Kategorisierungen. Der zweite Teil behandelt die Entwicklung der Strafnorm seit ihrer Einführung 1986 und die Auswirkungen der UWG-Reformen 2004 und 2008. Der Gesetzgeber hat die Norm als Unternehmensdelikt gestaltet, was bedeutet, dass auch der erfolglose Werber formal als Täter gilt, sobald er einen Versuch unternimmt. Ein strafbefreiender Rücktritt ist nicht mehr möglich, jedoch bleibt die Möglichkeit einer Straflosigkeit im Rahmen „notwendiger Teilnahme“. Im dritten Teil werden die Bedingungen für eine mögliche Straflosigkeit de lege lata analysiert und Alternativen zur Anpassung der Strafnorm vorgeschlagen, um den Intentionen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

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Progressive Kundenwerbung - ein opferloses Delikt?, Anja Keller

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2016
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