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Minderbelastungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften

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Die steuerliche Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen kann bei grenzüberschreitenden Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften zu Minderbelastungen führen. Diese Minderbelastungen entstehen einerseits durch die Gestaltung des Finanzinstruments, dessen Hybridität zu unterschiedlichen Einstufungen in den betroffenen Staaten führt. Andererseits kann die Ausgestaltung des Steuersystems eine Rolle spielen, da die steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen im Ausland von der deutschen Besteuerung abweicht. Um solche Minderbelastungen zu vermeiden, können Maßnahmen sowohl im Staat des Kapitalgebers als auch im Staat der finanzierten Gesellschaft implementiert werden. Im Kapitalgeberstaat kann dies durch die Verweigerung der Freistellung erfolgen, beispielsweise durch das Korrespondenzprinzip oder die indirekte Anrechnung. Im Staat der finanzierten Gesellschaft sind die Verweigerung des Betriebsausgabenabzugs und die Erhebung einer Quellensteuer geeignete Ansätze. Obwohl es bereits Vermeidungsvorschriften im aktuellen Steuersystem gibt, sind diese oft unzureichend, um alle Minderbelastungen zu verhindern. Es wird aufgezeigt, welche Ergänzungen erforderlich sind und welche Vermeidungsmöglichkeiten im System der Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bestehen, sowie deren notwendige Modifikationen zur Schaffung einer Einmalbesteuerung.

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Minderbelastungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungen zwischen Kapitalgesellschaften, Julia Sattler

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2016
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