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„BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenübergestellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau. In der Folge sind zur Erzielung des Honorars, das die gesetzlichen Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen, in der GOZ 2012 regelmäßig Steigerungsfaktoren deutlich über 2,3 notwendig, häufig auch eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ. Die Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung, wann eine solche Vereinbarung getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
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Die Entscheidungshilfe, Rolf Liebold
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- 2015
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