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Durch die Aarhus-Konvention (1998), die Umweltinformationsrichtlinie (2003), das Umweltinformationsgesetz des Bundes (2005) sowie 16 Landes-Umweltinformationsgesetze sind nicht nur Behörden, sondern auch viele private Stellen verpflichtet, Umweltinformationen öffentlich zugänglich zu machen. Die Vorschriften zur Informationsfreiheit betreffen Private auf drei Arten: Sie können als Antragsteller Informationen anfordern, als informationspflichtige Stellen verpflichtet sein, Informationen bereitzustellen oder aktiv zu verbreiten, und sie können als Dritte betroffen sein, wenn ihre Interessen durch die Informationsverbreitung berührt werden. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt auf den Informationspflichten für Private. Es wird analysiert, welche Privaten als informationspflichtige Stellen infrage kommen und welche Pflichten sich daraus ergeben. Hierbei werden die auslegungsbedürftigen Begriffe des UIG (z. B. öffentliche Aufgabe/öffentliche Dienstleistung, Zusammenhang mit der Umwelt) auf ihre Bedeutung hin untersucht und konkretisiert. Auch der Umfang und die Grenzen der Informationspflicht sowie Regelungen zur Kostenerstattung werden betrachtet. Das Buch richtet sich an Private, die als informationspflichtige Stellen in Betracht kommen, sowie an Personen, die einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen stellen möchten. Zudem ist es für Juristen und Rechtsanwender von Interesse, die sich mit dem Umweltinformationsrecht au
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Pflichten Privater zur Herausgabe von Umweltinformationen aus der Umsetzung der RL 2003/04 EG, Fabian Elfeld
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- 2014
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