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Dr. Jürgen Bürkle beleuchtet die Selbsteinschätzung von Versicherungsunternehmen und deren Geschäftsleitern im Kontext des prinzipienbasierten Ansatzes der Solvency II-Richtlinie. Er entwickelt eine Legal Judgment Rule für Geschäftsleiter, die Haftungserleichterungen und prozedurale Anforderungen der Business Judgment Rule auf rechtliche Unsicherheiten überträgt. Die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers nach §§ 6, 7 VVG gelten grundsätzlich für jeden Versicherungsnehmer. Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M., erörtert den Umfang dieser Pflichten bei Gruppenversicherungen und untersucht deren Reichweite und Erfüllbarkeit im Fernabsatz sowie die Rechtsfolgen bei Verletzungen. Detlef Kaulbach und Dr. Christian Schneider analysieren Merkmale substitutiver Krankenversicherungen basierend auf §§ 195, 196 und 199 VVG und ordnen diese aufsichtsrechtlich ein, insbesondere im Hinblick auf den Spartentrennungsgrundsatz. Richterin Marion Harsdorf-Gebhardt stellt aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor, insbesondere zu Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Lebensversicherung sowie zu Sachversicherung, Krankentagegeldversicherung, Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Ministerialdirigent Ulrich Schönleiter gibt einen Ausblick auf neue regulatorische Entwicklungen im Vermittlerrecht und behandelt die Auswirkungen der IMD I sowie die möglichen Umsetzungen von I
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30. und 31. Münsterischer Versicherungstag, Jürgen Bürkle
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- 2014
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