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Zur Zulässigkeit des Filmzitats im österreichischen Urheberrecht

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Die Zitierfreiheit ist eine der bedeutendsten freien Werknutzungen im Urheberrecht. Während sie in der Literatur seit Jahrhunderten als unverzichtbares Referenzmittel gilt, wurde das Zitat auch auf Musik und bildende Kunst ausgeweitet. Im österreichischen Urhebergesetz ist das Filmwerk jedoch nicht zitatmäßig erfasst, was bedeutet, dass die Verwendung fremder Bewegtbildsequenzen ohne rechtliche Grundlagen nicht zulässig ist. Dies wirft die Frage auf, ob es sich um ein legislatives Versehen oder eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt. In der heutigen multimedialen Welt ist das Bedürfnis, Teile von Filmwerken zu zitieren, unbestreitbar. Mit dem Aufkommen digitaler Filmbearbeitungstechnologien und der Möglichkeit, fremde Film- und Fernsehausschnitte als eingebettete Videos in eigene Internetauftritte zu integrieren, hat die Frage der Zulässigkeit solcher Übernahmen an praktischer Relevanz gewonnen. Diese Arbeit befasst sich als erste Monographie ausführlich mit dem Thema Filmzitat und analysiert die rechtlichen Voraussetzungen im österreichischen Urheberrecht. Zudem werden die rechtspolitischen Gründe dargelegt, die die Schaffung eines Filmzitats insbesondere im Kontext von Web 2.0 und Social Media dringend erforderlich machen.

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Zur Zulässigkeit des Filmzitats im österreichischen Urheberrecht, Peter Bachmayer

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2014
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