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Bis heute gilt das Entziehen der persönlichen Freiheit als Grundmuster staatlicher Strafe. Der Typus der modernen Haftanstalt – das Gefängnis – setzte sich im 19. Jahrhundert durch, obwohl Vorläuferinstitutionen bis in die frühe Neuzeit zurückreichen. Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränkten sich nicht nur auf das Strafrecht; bis ins 20. Jahrhundert wurde das Weg- und Einsperren von Männern und Frauen, die die öffentliche Ordnung störten, in Zwangsarbeits-, Erziehungs- oder Irrenanstalten als probates Mittel zur Erzeugung sozialer Konformität angesehen. Das Gefängnis und andere Haftanstalten gerieten jedoch frühzeitig in die Kritik. Um 1900 entstanden erste Alternativen zur Freiheitsstrafe. Im 20. Jahrhundert verstärkten zahlreiche Reform- und Protestbewegungen die Kritik am Freiheitsentzug. Heute werden nur noch 10 Prozent aller verurteilten Erwachsenen mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert. Die Entwicklung zeigt, dass die gesellschaftliche Wahrnehmung und die Ansätze zur Strafverfolgung sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt haben, hin zu einem kritischeren Umgang mit Freiheitsentzug und der Suche nach alternativen Maßnahmen zur Resozialisierung.
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Entzogene Freiheit, Daniel Fink
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- 2014
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