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Die Berechnung und Entrichtung der neuen Immobilienertragsteuer ist zwingend an die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer geknüpft. Für Rechtsanwälte und Notare hält diese Neuregelung neue Pflichten, aber auch Chancen bereit. Der neue Folder – mit zahlreichen Beispielen – gibt dem Parteienvertreter das steuerliche Rüstzeug für die tägliche Praxis mit. Aus dem Inhalt: Die Neuregelung: steuerpflichtige Tatbestände, Zeitpunkt der Veräußerung, Befreiungstatbestände, Optionsmöglichkeiten, Verlustverwertung, Entlastung aufgrund anderer Steuern Die Berechnung: Alt- oder Neuvermögen, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Progression, Sonderfälle Die Verpflichtungen der Parteienvertreter: Mitteilung nach § 30c, Ablauf des Verfahrens, Haftung, Folgen, Spezialfälle
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Die Immobilienertragsteuer, Klaus Gaedke
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- 2013
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