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Die Vervollkommnung des chinesischen ehelichen Güterrechts

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In den letzten 30 Jahren ist die Ehescheidungsquote in China stark angestiegen, während das seit 1950 geltende eheliche Güterrecht seit 1981 nicht mehr gültig ist. Ein neues Güterrecht trat 1981 in Kraft, und die Modifizierung des Ehegesetzes im Jahr 2001 führte zu weiteren Regelungen. Um neue güterrechtliche Streitigkeiten zu klären, erließ das Oberste Volksgericht Chinas in den Jahren 2001, 2003 und 2011 mehrere Ergänzungen. Diese Erläuterungen gelten heute als wichtige Rechtsquellen und sind in der juristischen Praxis den geltenden Vorschriften des chinesischen Ehegesetzes gleichgestellt. Diese ungewöhnliche Situation ist auf die inhaltlichen Mängel des Ehegesetzes während der Gesetzesreform zurückzuführen. Das chinesische Güterrecht muss sich weiterentwickeln, um zukünftige Streitigkeiten zufriedenstellend zu lösen. Dabei könnte China von den Gesetzgebungserfahrungen anderer Länder profitieren, insbesondere vom deutschen ehelichen Güterrecht, das für seine logische Struktur und Formulierung bekannt ist. Historisch gesehen wurde das chinesische Zivilrecht unter dem Einfluss klassischer kontinentaleuropäischer Rechtsordnungen, einschließlich des deutschen BGB, gestaltet. Viele grundlegende Begriffe und Generalklauseln des BGB wurden in das chinesische Zivilrecht übernommen.

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Die Vervollkommnung des chinesischen ehelichen Güterrechts, Na Li

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2013
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